Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2017-03-06
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates, die Governance-Regeln von Compenswiss zu verbessern. Wir teilen auch die Beurteilung, dass es für die Bewirtschaftung des AHV-, des IV- und des EO-Fonds mit einem Gesamtvermögen von über 35 Milliarden Franken von Vorteil ist, Compenswiss in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit zu überführen. Insofern stellen auch wir einen gewissen Handlungsbedarf fest. Bei der Frage aber, ob es dafür ein neues, eigenes Gesetz braucht oder nicht, kommt die FDP-Liberale Fraktion in der Mehrheit zum Schluss, dass darauf zu verzichten ist.
Die notwendigen Reformbestimmungen können in die bestehenden Gesetze wie das AHV- oder das IV-Gesetz aufgenommen werden; ein neues Gesetz ist grundsätzlich nur dann in Erwägung zu ziehen und zu erlassen, wenn es wirklich zwingend nötig ist. Das ist hier nicht der Fall. In diesem Sinne unterstützt die FDP-Fraktion den Minderheitsantrag auf Nichteintreten. Wir sind auch der Auffassung, dass der vorliegende 16-seitige Gesetzentwurf unnötige Detailbestimmungen enthält, die nicht in ein Gesetz gehören, sondern in eine Verordnung oder gar nur in ein Geschäftsreglement. Ein Gesetz mit vielen Detailbestimmungen ist nicht nur aus gesetzestechnischen Gründen abzulehnen, sondern auch in Bezug auf dessen Brauchbarkeit und praktischen Nutzen. Regelungen auf Gesetzesstufe sind nämlich starr und können bei Bedarf nur mit grossem politischem und zeitlichem Aufwand angepasst werden. Es ist zweckmässiger, notwendige Gesetzesanpassungen in den existierenden Spezialgesetzen vorzunehmen und die erforderlichen Detailbestimmungen auf Verordnungsstufe, allenfalls im Geschäftsreglement zu regeln. Für Compenswiss wäre dies bestimmt die flexiblere und bessere Lösung. [PAGE 194]
Sollte der Rat entgegen unserer Empfehlung auf die Vorlage eintreten, wird die FDP-Fraktion beim wichtigen Artikel 10 dafür sein, dass die Kontrolle nicht durch die EFK, sondern durch eine unabhängige externe Revisionsstelle vorgenommen wird. Im Weiteren ist es für die FDP-Liberale Fraktion wichtig, dass der Zinsaufwand bei der Entschuldung der IV ab 2018 durch die IV selbst und nicht mehr durch die Bundeskasse getragen wird.
Die FDP-Liberale Fraktion wird bei der Detailberatung mit Ausnahme von Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben a und c und bei Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe b, wo wir die Minderheitsanträge befürworten, durchwegs die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen.