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Gysi Barbara · Nationalrat · 2017-03-06

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Es ist interessant, dass für einmal von der rechten Seite, die überhaupt kein Gesetz wollte, nun zusätzliche Einschränkungen gefordert werden - von einer Partei, die sonst immer sehr schlanke Gesetze will.

Wir bitten Sie, dieses Ansinnen abzulehnen. Der Antrag kann je nachdem auch kontraproduktiv oder sogar schädlich sein, nämlich dann, wenn eben nicht mehr in der Breite investiert wird.

Eine Begrenzung des Fremdwährungsanteils ist eine unnötige Einschränkung, die sogar dazu führen kann, dass Vermögenserträge sinken und der Fonds dann schlechter dastehen würde. Man kann versucht sein zu vermuten, dass das der SVP vielleicht sogar recht wäre: Dann könnte man nämlich die Leistungen kürzen. Das wollen sie ja immer wieder machen; Sie kennen das von den Ergänzungsleistungen, aber auch von der AHV.

Investitionen in ausländische Währungen sind durchaus sinnvoll und sollten darum nicht zusätzlichen Einschränkungen unterliegen, denn sie können zu einer gesicherten und besseren Rendite beitragen, vor allem auch jetzt im Umfeld der Negativzinsen. Sie tragen insgesamt zu einer besseren Risikoverteilung bei. Selbst der Antragsteller, Herr de Courten, hat gesagt, dass er das eigentlich schon auch sehe: Eine Diversifikation der Anlagen sei grundsätzlich sinnvoll. Ich denke, es macht einfach keinen Sinn, genau zu definieren, wie gross dieser Umfang sein soll.

Die Entwicklung des Ausgleichsfonds hängt ja von zwei Faktoren ab, nämlich einerseits vom Resultat der jeweiligen Sozialversicherung und andererseits eben von der Anlagenperformance. Zurzeit wäre es eine klare Überregulierung, auch weil der Anteil an ausländischen Währungen weit unter 30 [PAGE 196] Prozent ist. Dieser Antrag ist schlicht unnötig. Wir sind klar der Meinung, dass die in Artikel 3 formulierten Grundsätze zur Vermögensverwaltung genügen. [GZ]

Darum bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen.