Heim Bea · Nationalrat · 2017-03-06
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
Die beiden Artikel 7 und 8 betreffen - Sie haben es gehört - den Verwaltungsrat, seine Aufgaben und seine Kompetenzen.
Ein Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan. Er soll so klein sein, dass eine effiziente Entscheidfindung möglich ist, und so gross, dass seine Mitglieder Erfahrung und Wissen aus verschiedenen Bereichen einbringen können. Vor allem soll er aus fachkundigen Personen zusammengesetzt sein. So steht es denn auch in der Vorlage, Kollege de Courten, nämlich in Artikel 7 Absatz 2.
Es geht darum, Personen, die Erfahrung und Wissen mitbringen, hierfür zu gewinnen. Dabei ist Wissen auch im Sinne von sozialer Verantwortung im Sozialversicherungsbereich gemeint. Darum ist es wichtig, dass die verschiedenen Stakeholder, welche diese Fonds finanzieren, auch im Verwaltungsrat vertreten sind, also Arbeitnehmende, Arbeitgeber und der Bund. Sie sollen die verschiedenen Hintergründe, ihre Branchenkenntnisse und ihr Fachwissen in finanziellen Fragen einbringen. Darum hat dieser Verwaltungsrat nicht nur aus neun Mitgliedern, sondern aus elf Mitgliedern zu bestehen. Damit die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände nachweislich kompetente Personen delegieren, ist es wichtig, dass der Bundesrat das Anforderungsprofil für diese Aufgabe festlegt und die Personen entsprechend ihrer Qualifizierung auswählt. Ebenso wichtig ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Bundes durch eine angemessene Vertretung sichergestellt ist; denken Sie daran, seine Beteiligung ist milliardenhoch, er muss darin vertreten sein.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie also, den Antrag der Minderheit de Courten zu Artikel 7 abzulehnen.
Zu Artikel 8 gibt es vier Anträge der Minderheit de Courten zu den Aufgaben des Verwaltungsrates. Sie lesen sich, wie wenn es bei Compenswiss um eine privatrechtliche Gesellschaft gehen würde - das ist sie aber nicht! Vielmehr soll hier per Spezialgesetz eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden, die eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, und zwar die Verwaltung der Ausgleichsfonds unserer Sozialversicherungen in einem Volumen von 35 Milliarden Franken. Da steht die Politik in der Verantwortung, da soll sie mitreden und die Aufgaben des Verwaltungsrates vorgeben.
Auch bei dieser Auslagerung geht es darum, die rechtlichen Grundlagen auf Gesetzesstufe mit den Grundsätzen in Einklang zu bringen, die der Bundesrat in seinem Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben, dem Corporate-Governance-Bericht, hinsichtlich Strukturen, Kompetenzen, Aufsicht und Organisation festgelegt hat. Compenswiss nimmt eine öffentliche Aufgabe im Auftrag des Bundes wahr. Darum soll ein öffentlich-rechtliches Personalstatut im Einklang mit dem Bundespersonalgesetz als Mindestnorm zur Anwendung kommen. Darum ist es auch richtig, dass der Bundesrat erstens das Organisationsreglement genehmigt, sodass zum Beispiel das Abstimmungsverfahren im Verwaltungsrat klar geregelt ist, und dass er zweitens die Personalverordnung genehmigt. Damit ist für die nötige Transparenz und für die nötige Aufsichtsmöglichkeit gesorgt.
Noch ein Wort zum vierten Antrag der Minderheit de Courten: Dieser Antrag klingt gut, muss ich sagen. Aber er bringt keinen Mehrwert, denn sein Ziel ist im Gesetz bereits detailliert aufgeführt.
Die SP-Fraktion wird alle Minderheitsanträge zu den Artikeln 7 und 8 ablehnen und empfiehlt dem Rat, dasselbe zu tun.
Erlauben Sie mir hier noch eine kurze Bemerkung zu Artikel 18. Denn auch dort geht es um die Frage, ob die Personalverordnung dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Die SP-Fraktion ist der Meinung, ja, sie soll vorgelegt werden. So wird nämlich erstens sichergestellt, dass auch bei Compenswiss ein öffentlich-rechtliches Personalstatut im Einklang mit dem Bundespersonalgesetz als Mindestnorm zur Anwendung kommt, und zweitens, dass die Bundespersonalverordnung zumindest die Grundsätze der Entlöhnung und der Nebenleistungen entsprechend dem erwähnten Corporate-Governance-Bericht regelt. Darum soll die Personalverordnung vorgelegt werden.
Wir von der SP-Fraktion bitten Sie, der Minderheit de Courten nicht zu folgen, sondern ihre Anträge abzulehnen und so zu beschliessen, wie es schon Bundesrat und Ständerat getan haben.