Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2017-03-06
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
Ich werde versuchen, mich kurzzufassen - Kollege Vonlanthen wird es mir nachsehen -, da wir etwas Rückstand auf unsere Marschtabelle haben.
Die WAK Ihres Rates empfiehlt die Motion einstimmig zur Annahme, die Kommissionsarbeit ist in Minne verlaufen - ich würde sagen: für einmal; das ist ja dann nicht bei allen Geschäften dieser Woche der Fall -, und wir waren sozusagen ein Herz und eine Seele, bis auf den Bundesrat, der mit seiner Position die Motion zur Ablehnung empfiehlt. Sie können sich erinnern, dass diese Motion in der Herbstsession, am 27. September 2016, per Ordnungsantrag der WAK-SR zur Vorberatung zugewiesen worden war. Die WAK-SR hat die Motion am 9. Januar 2017 beraten und empfiehlt Ihnen, wie ich bereits ausgeführt habe, das Vorhaben mit 9 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen zur Annahme.
Was will der Motionär? Der Motionär, Kollege Vonlanthen, möchte den Bürokratieaufwand bei Kurzarbeit verringern. Er verlangt zum einen eine Revision von Artikel 41 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, durch die auf die derzeit bestehende Pflicht zur Suche nach einer Zwischenbeschäftigung bei Kurzarbeit verzichtet wird. Zum andern - und das ist das zweite Anliegen - soll mittels einer raschen Umsetzung der E-Government-Strategie die administrative Abwicklung der Kurzarbeit für Unternehmen erleichtert werden.
Der Motionär begründet sein Anliegen damit, wie das eigentlich auch schon im Titel ausgedrückt wird, dass die Kurzarbeit von Bürokratie zu entlasten sei. Es ist so, dass sich heute Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen sind, um eine Zwischenbeschäftigung bemühen müssen; die zuständigen Behörden haben die Möglichkeit, den Arbeitnehmern eine solche Zwischenbeschäftigung zuzuweisen. Wenn diese Bestimmung konsequent angewendet wird, dann kommt es bei den Behörden wie auch bei den Unternehmen zu einem erheblichen administrativen Aufwand; insbesondere der Einbezug der Zwischenbeschäftigung in die Berechnung der fälligen Entschädigungen ist hier gemeint, da dies gemäss Motionär zeitintensiv und komplex ist.
Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Er begründet das damit, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft bereits am 30. November 2015 die Vollzugsstellen per Mitteilung aufgefordert hat, künftig auf Zuweisungen von Zwischenbeschäftigungen und Kontrollen von Arbeitsbemühungen im Hinblick auf eine Zwischenbeschäftigung zu verzichten. Das heisst, dass auch keine Sanktionen auferlegt würden, wenn eine Nichtbefolgung dieses Verfahrens erfolgte.
Der Bundesrat sagt auch, dass es sozusagen unverhältnismässig wäre, die laufenden E-Government-Projekte in der Arbeitslosenversicherung praktisch nur mit diesem Vorhaben zu "belasten"; er sagt, es sei nicht empfehlenswert, "einen einzelnen Aspekt wie die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigungen vorab zu realisieren". Diese Ausführungen wurden auch in der Kommission vonseiten der Verwaltung gemacht.
Die WAK-SR empfiehlt Ihnen trotzdem die Annahme des Vorstosses. Wir haben zwar Kenntnis genommen von der Tatsache, dass sich das Seco mittels Schreiben bereits an die Kantone gewandt hat. Die Bundesverwaltung hat die Kantone angewiesen, Artikel 41 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes nicht mehr anzuwenden, hat aber nicht angekündigt, bis wann mit der zur Aufhebung dieses Artikels erforderlichen Gesetzesrevision zu rechnen sei. Die Kommission hält dafür, dass dieses Vorhaben aus Gründen der Rechtssicherheit vorgezogen und eine schnelle Anpassung von Artikel 41 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erreicht werden soll.
Also, Sie sehen: Es ist etwas ein Streit um des Kaisers Bart. Der Bundesrat bekämpft das Anliegen im Kern nicht. Er hat einfach einen anderen Weg gesehen, er möchte noch nicht eine Gesetzesanpassung vornehmen. Die Kommission ist der Auffassung, dass dies problemlos und schnell möglich ist und auch der Rechtssicherheit dient.