Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2017-03-06
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
Die Kommission hat am 1. September 2016 die von der SVP-Fraktion am 5. Juni 2015 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Mit der Initiative wird verlangt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl neu in der Bundesverfassung festgeschrieben werden sollen. So soll die Bundesverfassung detailliert regeln, dass Personen, die über sichere Staaten einreisen, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden, wobei der Bundesrat Ausnahmen machen kann, dass Beschwerden bei abgewiesenen Asylgesuchen nur noch bei verwaltungsinternen Instanzen und nicht bei Gerichten erfolgen können, dass Unterstützungsleistungen für die Dauer des Asylverfahrens nur noch mit Sachleistungen abgegolten werden und dass Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, keinen Anspruch auf Nothilfe haben. Durch diese Änderung in der Bundesverfassung erhofft sich die Initiantin - wir haben es gehört - eine Abschwächung der Attraktivität der Schweiz als Asylland für die Asylsuchenden.
Die Aufrechterhaltung dieser Forderung erstaunt umso mehr, als ja 66,8 Prozent des Schweizervolks am 5. Juli 2016, also genau vor neun Monaten, und alle Stände einer Revision des Asylgesetzes zugestimmt haben. Das Kernanliegen dieser Revision war die Beschleunigung der Asylverfahren unter Wahrung der rechtsstaatlichen Garantien. Aber genau gegen dieses Gesetz hat die SVP damals das Referendum ergriffen; man argumentierte im Vorfeld der Abstimmung, dass die kurzen Verfahrenszeiten die Schweiz als Asylland attraktiver machen würden. Doch im nun vorliegenden Vorstoss werden lange Asylverfahren als einer der Gründe für die aktuellen Probleme in der Asylpolitik aufgeführt. Hier scheint sich die Initiantin nicht ganz einig zu sein.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission ist der Ansicht, dass aufgrund der kürzlich eingeleiteten Reformen des Asylrechtes nicht bereits wieder Korrekturbedarf besteht. Der klare Volksentscheid spricht da eine deutliche Sprache. Einige Ziele der vorliegenden Initiative sind ja auch in diese Reform aufgenommen worden. Nicht aufgenommen worden ist die Forderung, dass Personen, die über einen sicheren Staat einreisen, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Faktisch würde das bedeuten, dass nur noch Personen, die über den Luftweg einreisen, in das Asylverfahren aufgenommen werden können. Für die Mehrheit der Kommission ist es aber unerheblich, wie die Personen an die Schweizer Grenze gelangen. Grundsätzlich haben alle Personen, die in der Schweiz Asyl beantragen, Anspruch auf ein korrektes Verfahren.
Überdies äussert die Kommission rechtsstaatliche Bedenken hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit, gegen Asylentscheide vor einer richterlichen Behörde Beschwerde zu führen. Eine verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz, deren Entscheid nicht angefochten werden könnte, wird rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht. Die Kommission ist sich bewusst, dass das Schengen/Dublin-System nicht einwandfrei funktioniert. Doch bei dieser Frage wird der Widerspruch der Initiantin offensichtlich: Einerseits wird verlangt, das Abkommen punktgenau umzusetzen, andererseits werden vonseiten der SVP Rufe zur Kündigung des Abkommens laut. Es ist so, dass sich einige europäische Staaten nicht an die unterzeichneten Verträge halten und die Umsetzung wirklich mangelhaft ist. Dieses Verhalten kann aber mit der vorliegenden Initiative nicht geändert werden.
Ein Wegfall von Schengen/Dublin hätte zudem die Folge, dass Rückführungen in Drittstaaten nicht mehr wie bis anhin möglich wären. Die Bilanz des Dublin-Verfahrens gestaltet sich nämlich zahlenmässig aus Sicht der Schweiz positiv. Die Schweiz nimmt seit Januar 2009 im Rahmen dieses Verfahrens auf 6 abgewiesene Personen durchschnittlich 1 Person auf. 2016 war das Verhältnis sogar 8 zu 1 - in effektiven Zahlen: 3750 Überstellungen im Out-Verfahren gegenüber 469 Überstellungen im In-Verfahren. Diese Zahlen streichen den schon heute grossen Nutzen von Schengen/Dublin heraus.
Trotz dieser klaren Ausgangslage ist aus Sicht der Kommissionsminderheit eine Verfassungsänderung nötig. Daran ändert nach Ansicht der Minderheit auch nichts, dass das Volk vor neun Monaten einer Gesetzesanpassung klar zugestimmt hat. Die Minderheit ist überzeugt, dass nur mit einer Verfassungsanpassung die Asyltradition der Schweiz erhalten bleiben kann. Die anderen Argumente haben Sie vorhin ja vom Kollegen gehört.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.