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Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-03-06

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Ich hoffe nicht, dass wir über 20 Uhr hinaus tagen müssen. [GZ]

Wir sprechen von einer Motion, die vom Bundesrat verlangt, dass sogenannte Preisparitätsklauseln im Vertragsverhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verboten werden. Insbesondere geht es um die sogenannten engen Preisparitätsklauseln. Diese Klauseln in den Verträgen besagen, dass ein Hotel auf der eigenen Website nicht tiefere Preise anbieten darf als auf der Buchungsplattform oder auf den Buchungsplattformen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Ihr Rat hat am 29. November 2016 beschlossen, die Motion der WAK-SR zur Vorprüfung zuzuweisen. Die Kommission beantragt Ihnen nun mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Obwohl es sich um eine Motion handelt, hat Ihre Kommission ein recht aufwendiges Prüfungsverfahren beschlossen; dies, weil es bei diesen Umsätzen um recht hohe Milliardenbeträge geht und weil die betroffenen Sektoren des Schweizer Tourismus, insbesondere die Hotellerie, nach Auffassung der Kommission massiv von der Fragestellung betroffen sind.

Aus diesem Grunde hat Ihre Kommission beschlossen, zunächst Anhörungen vorzunehmen und das Geschäft in einer Folgesitzung zu besprechen. Die Kommission hat zunächst die Firma Booking.com und dabei den CEO of Europe, Middle East and Africa sowie den Director Public Affairs dieses Konzerns angehört; sie hat weiter angehört den Direktor und den Präsidenten der Weko; sie hat einen Vertreter von Hotelleriesuisse und einen Hotelier angehört.

Ihrer Kommission geht es nicht darum, den Firmen bzw. den Online-Plattformen, insbesondere Booking.com, Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Die Kommission anerkennt die Wichtigkeit und auch den hohen marktwirtschaftlichen Nutzen dieser Buchungsplattformen, nicht nur für die Konsumenten selber, sondern auch für die Preisfindung im Markt, insbesondere für die Transparenz und den Zugang zum Tourismusmarkt, den diese Plattformen erleichtern. Ihre Kommission hält auch die Vertragsfreiheit hoch, die es grundsätzlich Vertragsparteien freistellt, welche Klauseln sie eingehen wollen oder nicht. Nach eingehender Beratung ist Ihre Kommission aber zum Schluss gekommen, dass die Online-Buchungsplattformen mit den beschriebenen Mitteln wegen der Marktmacht, die sie bereits erzielt haben, die Preispolitik der Schweizer Hotels massiv einengen. Viele Hotels arbeiten mit mehreren Buchungsplattformen zusammen. Die enge Paritätsklausel führt nun dazu, dass diese Hotels auf ihrer eigenen Website immer den teuersten Preis aller Buchungsplattformen anbieten müssen. Sie sind also nicht mehr in der Lage, auch wenn das Hotel nicht ausgebucht ist, kurzfristig Aktionen durchzuführen und mit tieferen Preisen auf der eigenen Website zu agieren.

Zwar bestehen weiterhin Möglichkeiten für den Preiswettbewerb mit anderen Mitteln - wenn der Konsument zu Fuss vorbeikommt oder mit dem Telefon anruft -, das wichtige und wachsende Mittel der Website darf aber nicht mehr dafür genutzt werden. Dies führt für Konsumenten und Hotels dazu, dass der Markt eingeschränkt wird und die besten Preise nicht angeboten werden können. Als einzige Profiteure dieses Zustands stehen die Plattformen da.

Für die Kommission war nach einer langen Debatte die internationale Betrachtung entscheidend. Wir haben es heute schon bei zwei Geschäften gesehen: Der Schweizer Hotellerie steht eine Reihe von Problemen ins Haus. Ich erinnere an den starken Franken. Man sollte der Schweizer Hotellerie aber nach Auffassung Ihrer Kommission nicht noch künstliche Knüppel zwischen die Beine werfen. Mit dem Zulassen von engen Paritätsklauseln würde man genau das tun. Das europäische Recht hat zwar diese Regeln bisher nicht behandelt. Es gibt eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union, die sich damit beschäftigt. Sämtliche vier grossen Nachbarländer der Schweiz - Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich; Liechtenstein rechne ich hier jetzt mal zur Schweiz - haben diese Klauseln aber verboten. Diese vier Nachbarländer sind eben auch die Hauptkonkurrenzmärkte der Schweizer Hotellerie. Das heisst zu Deutsch: Die Hoteliers in Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich dürfen frei [PAGE 100] auf ihrer Website agieren, die Schweizer Hoteliers nicht, und zwar deshalb, weil die Schweiz bisher als einziges Land diese Klauseln nicht verboten hat. Im ganzen Alpenraum gilt inzwischen dieses Verbot, in der Schweiz nicht. Dies bringt einen zusätzlichen Standortnachteil für die Schweizer Hoteliers mit sich. Nach Auffassung Ihrer Kommission ist das nicht angängig.

Die Kommission hat insbesondere drei zusätzliche Argumente geprüft:

Erstens ist vonseiten von Booking.com vorgebracht worden - Sie haben die entsprechenden Briefe und die aufwendigen Lobbyaktionen ja auch mitbekommen -, dass ein Verbot der engen Qualitätsklauseln das Trittbrettfahren ermöglichen würde; eine Argumentation, die Ihre Kommission geprüft hat. Nun war die Kommission in der Lage, die Marktauswirkungen in den Nachbarländern, die diese Klauseln verboten haben, zu überprüfen. Der CEO von Booking.com, der befragt wurde, hat in der Anhörung ausgesagt, dass in Deutschland keine massive Auswirkung im Sinne von Trittbrettfahrern zu vermerken gewesen sei, trotz des Verbots, und dass die Hoteliers trotz des Verbots der engen Paritätsklauseln, obwohl sie selber den Wettbewerb ausüben, Booking.com in der Regel die Präferenz geben. Das Risiko des Trittbrettfahrens ist nach Auffassung der Kommission in der Realität also nicht gegeben.

Zweitens hat es dann in der Kommission einen gewissen Unmut ausgelöst, dass durch diese Buchungsplattformen erhebliche Kaufkraft und auch erhebliche Steuerkraft ins Ausland abfliesst. Der Marktleader in diesem Bereich, die Firma Booking.com, hat laut Aussagen des Seco und der Wettbewerbskommission in der Schweiz inzwischen einen Marktanteil zwischen 70 und 80 Prozent im Online-Buchungsmarkt, Tendenz steigend. Die anderen Teilnehmer haben kleine Marktanteile, Tendenz sinkend. Die Firma Booking.com hat ihren Sitz in Amsterdam, gehört aber zum US-amerikanischen Priceline-Konzern, der einen Jahresumsatz von über 50 Milliarden Franken in diesem Bereich erzielt. Besteuert wird natürlich nicht in der Schweiz, und die Kaufkraft - das betrifft die Kommissionen; Booking.com verlangt in der Schweiz rund 12 bis 20 Prozent - fliesst vollständig ab. Doch dies ist eigentlich nicht direkt Gegenstand der Motion; das ist einfach eine Feststellung.

Drittens hat die Kommission auch mit etwas Zähneknirschen festgestellt, dass zwar in der Zwischenzeit ein Bericht des Bundesrates vom 11. Januar 2017 über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft vorliegt. In der Kommission wurde aber verschiedentlich angemerkt, dass darin die tatsächlichen Auswirkungen dieser digitalen Plattformen auf die Geschäftsbeziehungen und die Frage, ob diese staatlich zu beeinflussen sind, nicht wirklich behandelt wurden. Sie wurden anhand des Taxigewerbes mit Uber oder anhand von Airbnb oder eben Booking.com und weiteren Online-Buchungsplattformen nur exemplarisch aufgezeigt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ihre Kommission Ihnen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Schweizer Hotellerie und der Benachteiligung, die sie bei einer Ablehnung der Motion gegenüber den Märkten in den Nachbarländern erleiden würde, mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt, die Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.