Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2017-03-07
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
Die SP hat die Ernährungssicherheits-Initiative des Bauernverbandes geschlossen abgelehnt, weil der Verfassungstext unklar ist, weil er nichts ändert, weil auch nach den Beratungen unklar blieb, was die Initianten eigentlich wollen.
Nun liegt ein Gegenvorschlag auf dem Tisch, und die Frage stellt sich schon: Braucht es den? Denn der bestehende Landwirtschaftsartikel, Artikel 104 der Bundesverfassung, ist umfassend und hinreichend. Die Schweizer Bauernfamilien erhalten die weltweit höchsten Direktzahlungen zur Ergänzung des bäuerlichen Einkommens. Man kann durchaus das Fazit ziehen: Die Schweizer Landwirtschaft arbeitet heute unter gesetzlichen Voraussetzungen, welche ein sehr hohes Mass an Ernährungssicherheit ermöglichen. Es braucht demnach keine Verfassungsänderung. Für verbandsinterne Anliegen und Intentionen darf die Verfassung nicht missbraucht werden.
Es gibt aber auch gute Argumente für den Gegenvorschlag, wie ihn nun der Ständerat verabschiedet hat. Ich möchte ein paar davon aufzählen. Der Aspekt Ernährungssicherheit ist durchaus verfassungswürdig. Der Gegenvorschlag eliminiert Mängel des Initiativtextes. So ist beispielsweise die Übergangsbestimmung, die im Vorschlag des Bauernverbandes gesetzliche Änderungen verlangte, nicht mehr enthalten. Der Begriff "Ernährungssicherheit" wird im Gegenvorschlag auch klarer umschrieben. Der Handel beispielsweise wird explizit erwähnt, und er soll dazu beitragen. Es geht also nicht allein um die inländische Produktion. Dieser Handel soll sich fair entwickeln, wie es unter Litera d beschrieben wird. Es geht um "grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen." Das dient den Konsumentinnen und Konsumenten, es nimmt aber auch Anliegen der Fair-Food-Initiative auf.
Die inländische Lebensmittelproduktion soll gemäss Litera b standortangepasst und ressourceneffizient sein. Auch ich möchte, wie schon der Kommissionssprecher, auf den Bericht der WAK Ständerat verweisen, der klar darlegt, was damit gemeint ist. Die Belastung der natürlichen Ressourcen soll nicht zunehmen. Die Landwirtschaft soll nicht intensiviert werden. Ich zitiere aus diesem Bericht auf Seite 12: "Unter standortangepasster Produktion ist einerseits die Ausnutzung des agronomischen Potenzials für die Lebensmittelproduktion zu verstehen. Andererseits wird damit zum Ausdruck gebracht, dass sich die Produktion innerhalb der ökologischen Grenzen bewegen soll bzw. die Tragfähigkeit der Ökosysteme nicht überbelastet werden darf. Eine Verbesserung der Ressourceneffizienz soll dazu beitragen, die Beanspruchung der Ressourcen und die Emissionen in die Umwelt unter Erhaltung des Beitrags der Inlandproduktion zur Versorgungssicherheit zu reduzieren ... Nur eine Inlandproduktion, die dem Nachhaltigkeitsprinzip gerecht wird, kann langfristig eine tragende Säule der Versorgungssicherheit bleiben." So der Bericht der WAK Ständerat. Das unterstützen wir ausdrücklich und vollumfänglich.
Ausserdem, und das ein weiteres Argument für den Gegenvorschlag, wird unter Litera e der Aspekt von Food Waste in die Verfassung aufgenommen, mit der expliziten Forderung nach einem ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln. All diese Aspekte des Gegenvorschlages begrüsst die SP-Fraktion. Er enthält nichts, was wir bekämpfen oder ablehnen müssten. Nochmals: Wir unterstützen ausdrücklich die Interpretation des Textes, wie sie der Ständerat vorgenommen hat.
Wird der Gegenvorschlag nun aber mit protektionistischen Elementen ergänzt, wie im Einzelantrag Dettling, so können wir das nicht mehr unterstützen. Ohne importierte Lebensmittel müsste die Inlandproduktion beim heutigen Konsumverhalten so stark intensiviert werden, dass die Ökosysteme massiv überfordert würden. Hingegen ist in einer Gesamtbetrachtung des Gegenvorschlages auch der Aspekt des ressourcenschonenden Umgangs mit Lebensmitteln wichtig.
Daher gilt auch für den Einzelantrag Wasserfallen: Er gefährdet die Akzeptanz des Gegenvorschlages, wir lehnen ihn ab.
Ebenso dezidiert lehnen wir den Minderheitsantrag Aeschi Thomas ab, der zur Sicherstellung der Versorgung der [PAGE 218] Bevölkerung mit Lebensmitteln eine wortgetreue Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung verlangt. Mit diesem Zusatz würde wohl manche Ernte auf dem Feld liegenbleiben, weil die ausländischen Erntehelfer fehlen würden. Ob angesichts der fast ausschliesslich ausländischen Arbeitskräfte in den Schlachthöfen dann die Grillsaison noch mit Schweizer Fleisch beworben werden könnte, ist doch sehr fraglich.
Der Gegenentwurf bestärkt die aktuelle Agrar-, Umwelt- und Raumplanungspolitik des Bundes - der Kulturlandaspekt wurde auch schon erwähnt - und schafft keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er bezieht die gesamte Wertschöpfungskette mit ein, nimmt sich der Markt- wie auch der Ressourcenfrage an und verzichtet auf rückwärtsgewandte oder gar protektionistische Elemente, die negative volkswirtschaftliche Auswirkungen entfalten können. Der Weg der Schweizer Landwirtschaft in Richtung einer standortgerechten, ökologisch vorteilhaften Produktion wird bewusst nicht infrage gestellt, sondern sogar gestärkt.
Daher unterstützt die SP-Fraktion den Gegenvorschlag so, wie ihn der Ständerat verabschiedet hat, und wird darauf eintreten.