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Hess Hans · Ständerat · 2002-03-13

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Hier wird festgehalten, dass jemand, der nach mindestens 50 Ausbildungsdiensttagen aus der Armee ausscheidet, nicht mehr in den Zivilschutz eingeteilt werden soll. Somit ist die Bestimmung über die Weiterverwendung der persönlichen Ausrüstung überflüssig.

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