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Ritter Markus · Nationalrat · 2017-03-07

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-03-07

Wortprotokoll

Zuerst meine Interessenbindung: Ich bin aktiver Bauer, Präsident des Schweizer Bauernverbandes und auch Präsident des Initiativkomitees der Initiative "für Ernährungssicherheit".

Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage 2, den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit", eintreten und in der Folge jeweils den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen.

Die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" wurde am 8. Juli 2014 mit 147 812 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative kam nach einer Sammelzeit von nur rund drei Monaten zustande; das war das erfolgreichste Sammelergebnis seit über zwanzig Jahren. Wir stellen fest, dass viele Leute dieses Anliegen teilen.

Am 14. Januar 2015 lancierte der Bundesrat selber einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit". In seinem Bericht schrieb er damals: "Die Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf globaler Ebene stellt eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Auch die Schweiz ist diesbezüglich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, weshalb der Bundesrat vorschlägt, der Initiative 'für Ernährungssicherheit' einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Bundesrat will so die Anliegen der Bevölkerung aufnehmen und die Ernährungssicherheit der Schweiz umfassend und langfristig stärken." Die CVP-Fraktion teilte schon damals die Meinung des Bundesrates und der Initianten, dass eine Verfassungslücke besteht und diese angesichts der grossen Herausforderungen der Zukunft geschlossen werden muss.

Nachdem der Bundesrat seinen direkten Gegenvorschlag nach der Vernehmlassung überraschend nicht weiterverfolgt hat, wurde im Nationalrat am 9. März 2016 nur über die Initiative "für Ernährungssicherheit" debattiert. Die Initiative wurde nach einer langen Debatte mit 91 zu 83 Stimmen bei 19 Enthaltungen zur Annahme empfohlen. In der Folge beugte sich die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben über dieses Geschäft und entschied am 3. November 2016, dem Ständerat einen direkten Gegenvorschlag vorzulegen, der vom Ständerat am 29. November 2016 mit 38 zu 4 Stimmen sehr deutlich gutgeheissen wurde. Die CVP-Fraktion hatte diesen Gegenvorschlag einstimmig zur Annahme empfohlen. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und [PAGE 219] Abgaben entschied am 24. Januar 2017 mit 20 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls, den unveränderten Gegenvorschlag des Ständerates zu unterstützen.

Das Konzept des Ständerates hatte die Kommission überzeugt und hatte daher eine sehr klare Zustimmung erhalten. Der Ständerat schlägt ein Konzept vor, das vom Feld bis zum Teller geht. Das heisst, dass alle Bereiche, die in unserem Land einen Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten können, auch berücksichtigt und erwähnt werden sollen. Es ist in der Systematik und auch in der Thematik richtig, dass entsprechende Formulierungen in der Bundesverfassung verankert werden.

Die CVP-Fraktion hat in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen, dass die Initianten den Rückzug ihres Begehrens in Aussicht gestellt haben, falls der uns vorliegende Gegenentwurf gemäss Mehrheit Ihrer Kommission von beiden Räten unverändert in der Schlussabstimmung gutgeheissen wird. Die CVP-Fraktion erachtet es als richtig, dass zur Ernährungssicherheit ein Artikel 104a formuliert wird, der direkt an Artikel 104 Bundesverfassung zur Landwirtschaft anschliesst. Damit wären in der Bundesverfassung nebeneinander die landwirtschaftliche Produktion als Auftrag mit all ihren Facetten und auch die umfassend zu verstehende Ernährungssicherheit verankert. Im Vergleich zur bundesrätlichen Version des Gegenvorschlages ist auch der Einleitungssatz, wie ihn die Kommission und der Ständerat in ihrer Fassung vorsehen, besser, da er kürzer und damit prägnanter und auch präziser abgefasst worden ist.

Zu den einzelnen Buchstaben des Gegenvorschlages stellt die CVP-Fraktion Folgendes fest:

Buchstabe a: Die bäuerlichen Familienbetriebe sind mit ihrem Know-how die Grundlage der Produktion. Wir benötigen für die Produktion aber auch Kulturland, Wasser und Luft. Beim Kulturland geht es sowohl um die landwirtschaftlichen Nutzflächen als auch um die Sömmerungsflächen, welche rund eine Million Hektaren beziehungsweise 500 000 Hektaren umfassen. Unter der "Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion" versteht die CVP-Fraktion aber auch die Bildung, Forschung und Beratung - das sind wichtige Kernelemente für eine funktionierende und erfolgreiche Landwirtschaft.

Buchstabe b: Die Lebensmittelproduktion muss einerseits standortangepasst sein, sich damit also auf die lokalen Bedingungen ausrichten, gleichzeitig aber auch der Ressourceneffizienz Rechnung tragen. Darunter verstehen wir vor allem, dass zum Boden Sorge getragen wird, mit qualitativ hochstehendem Wasser und guter Luft produziert werden kann und auch dem Tierwohl ein zentrales Gewicht beigemessen wird. Zur Ressourceneffizienz gehört für uns aber auch ein präziser, auf die Speicherfähigkeit des Bodens und der Aufnahmefähigkeit der Wurzeln der Pflanzen ausgerichteter Hofdüngereinsatz, dank welchem Stickstoffemissionen gering gehalten werden können.

Es gehört aber auch die Tierzucht dazu, denn wir wollen Rassen, die das Schweizer Raufutter optimal verwerten und mit möglichst wenig Kraftfutter auskommen. Weiter gehören dazu auch eine moderne, an die Schweizer Verhältnisse angepasste Pflanzenzucht sowie neue technologische Methoden wie Smart Farming.

Buchstabe c: Es ist den Bauernfamilien ein grosses Anliegen, für den Markt zu produzieren und den Bedürfnissen und Anliegen sowie den Wünschen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht zu werden. Damit dies möglich ist, sind sie auf funktionierende Wertschöpfungsketten angewiesen. Die gesteckten Ziele können nur im Verbund mit der Verarbeitung und dem Handel sowie im Dialog mit den Konsumentinnen und Konsumenten erreicht werden.

Buchstabe d: Ohne grenzüberschreitende Handelsbeziehungen können Landwirtschaft und Ernährungssicherheit nicht funktionieren. Wir sind auf den Import von Produktionsmitteln, die wir in der Schweiz nicht haben, angewiesen. Wir brauchen auch Maschinen und Treibstoffe, damit unsere Landwirtschaft betrieben werden kann. Ausserdem ist die uns zur Verfügung stehende Fläche begrenzt; zurzeit produzieren wir rund 60 Prozent der von der Schweizer Bevölkerung konsumierten Lebensmittel.

Allerdings wird durch die CVP-Fraktion die zentrale und primäre Bedeutung der Inlandproduktion für die Ernährungssicherheit hervorgehoben. Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat diese im Ständerat als zentralen Pfeiler implizit und explizit erwähnt und unterstrichen, dass die Produktion der Schweizer Landwirtschaft nicht reduziert werden darf.

Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist für uns auch der Verweis auf die Nachhaltigkeit: Die CVP-Fraktion unterstützt das Anliegen, dass der grenzüberschreitende Handel zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen soll. Damit können wir eine bedeutende Grundlage schaffen.

Buchstabe e: Wir müssen dem Food Waste entgegentreten. Auf Stufe der Konsumentinnen und Konsumenten setzen wir, in Zusammenarbeit mit den Konsumentenschutzorganisationen, vor allem auf Information und Sensibilisierung. Die Lebensmittel haben in unserem Verständnis nicht nur einen Preis, sondern einen hohen Wert, und wir sollten sorgsam mit ihnen umgehen.

Die CVP-Fraktion erachtet es als notwendig, dass die Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung verankert wird und damit auch der Schweizer Landwirtschaft für die Zukunft klare Perspektiven gegeben werden. Die CVP-Fraktion trägt den neuen Verfassungsartikel 104a aus Überzeugung mit und freut sich, dass ein breit getragener Kompromiss zu diesem wichtigen Anliegen gefunden worden ist.

Zu Artikel 104a des Gegenvorschlages: Hier liegt bei Buchstabe f die Minderheit Aeschi Thomas vor. Wir werden diese Minderheit Aeschi ablehnen. Es ist in der Tat so, dass die Zuwanderung auf den Selbstversorgungsgrad einen Einfluss haben kann. Es ist aber auch so, dass die Gesamtauslegung der Verfassung auch in Zusammenhang mit dem neuen Verfassungsartikel andere Verfassungsartikel einschliesst. Da gehört auch Artikel 121a der Bundesverfassung dazu. Es ist deshalb nicht notwendig, hier in diesem neuen Verfassungsartikel speziell einen Verweis auf andere Verfassungsartikel zu machen. Wir tun das auch nicht auf Artikel 75 "Raumplanung" oder Artikel 104 "Landwirtschaft". Daher werden wir diesen Minderheitsantrag ablehnen.

Dann ist es so, dass wir noch zwei Einzelanträge auf dem Tisch haben. Zum Einzelantrag Dettling: Hier sehen wir, dass wir in den Buchstaben a und b bereits auf die einheimische Produktion Bezug genommen haben. Es ist wichtig, dass dies auch hier nochmals festgehalten wird. Eine zusätzliche Ergänzung dieses Verfassungsartikels erachten wir als nicht notwendig, damit dieser Konsens, der jetzt mit einer grossen Mehrheit im Ständerat und in der WAK-NR gefunden werden konnte, nicht aufgeschnürt wird.

Den Einzelantrag Wasserfallen werden wir ebenfalls ablehnen. Hier fehlt die Begründung auf dem Antrag. Wir wissen nicht genau, warum Buchstabe e gestrichen werden soll. Deshalb werden wir auch diesen Antrag ablehnen.

Ich bitte Sie, hier in allen Fragen der Kommission zu folgen, die Mehrheit zu unterstützen, die Minderheit und auch die Einzelanträge abzulehnen.