Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-03-07
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
Wir haben jetzt in dieser Debatte, bei der Behandlung der vielleicht wichtigsten Vorlage seit vielen Jahren, viele Punkte bereinigt. Der Kommissionssprecher hat es dargelegt: Bei der Frage der Hinterlassenenrenten ist die Kommission des Ständerates und war bisher auch der Ständerat einstimmig. Beim sogenannten Interventionsmechanismus, also der vom Nationalrat beschlossenen Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre mit einem Automatismus, ist die Kommission einstimmig dagegen, bisher war auch der Rat einstimmig dagegen. Bezüglich der Mehrwertsteuererhöhung, auch das ist zu Recht unterstrichen worden, ist 1 Prozent unbestritten, wenn wir davon absehen, dass die Minderheit I (Kuprecht) 1,2 Prozent Mehrwertsteuererhöhung vorschlägt. Das ist mehr, aber das hängt mit ihrem Modell zusammen.
Wir sind jetzt hier bei den Ausgleichsmassnahmen, beim zentralen Punkt der Vorlagen. Es ist der Punkt, der über das Schicksal der Vorlagen insgesamt entscheiden wird, und insgesamt wird er auch die Volksabstimmung entscheiden, denn es ist die Volksabstimmung, die am Schluss massgebend ist, nicht einfach die Behandlung hier in den Räten. Wir haben hier verschiedene Varianten. Die Ständeratslösung und das, was Ihnen die Mehrheit erneut vorschlägt, ist ein Mix von Kompensationsmassnahmen im BVG, verbunden mit einem AHV-Zuschlag für Neurentner; es sind 70 Franken pro Monat oder 840 Franken pro Jahr für Einzelpersonen und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare dank der Anhebung des Plafonds von 150 auf 155 Prozent. Der Nationalrat hat demgegenüber für den Ausgleich auf das BVG und nur auf das BVG gesetzt. Nachdem seine Kommission ursprünglich völlig anders unterwegs war, hat sie ein Modell gewählt und beschlossen, welches das Kompensationsziel erreicht - das ist zuzugestehen -, dies aber doch mit einem ganz anderen und viel schlechteren Preis-Leistungs-Verhältnis als die Ständeratslösung. [PAGE 114]
Es kann einfach nicht dementiert werden - das zeigen jenen, die sich damit befassen, die Zahlen -, dass enorme, man müsste sogar sagen, teilweise mörderische Beiträge im BVG für die tieferen und die tiefen mittleren Einkommen geschuldet wären und bezahlt werden müssten für Leistungen, die ein Kompensationsziel erreichen. Schauen Sie auch das Kompensationsziel noch an: Wegen der Kompensation ist die Ständeratslösung - das, was Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlägt - überall besser als das, was Ihnen der Nationalrat vorschlägt. Das zeigen die Zahlen. Betrachtet man die Beiträge, die dafür bezahlt werden müssen, dann muss man sagen, das Preis-Leistungs-Verhältnis ist hier beim Beschluss des Ständerates mit dem Mix zwischen AHV und BVG viel besser. Betroffen durch diese enormen Zusatzbeiträge wären die Versicherten in den gewerblichen Branchen mit tieferen oder mit tiefen mittleren Löhnen. Über die vom Kommissionssprecher hinaus genannten gewerblichen Branchen fällt auf - ich wäre dem Bundesrat dankbar, wenn er auch dazu noch etwas sagen würde -, dass vor allem der Detailhandel zu den hauptbetroffenen Gruppen gehört. Meine Vorrednerin ist ja Präsidentin eines Branchenverbandes. Der Detailhandel gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen. Es sind ja hier nun nicht nur die Grossverteiler betroffen, sondern auch viele mittlere Unternehmen, die sonst schon zu kämpfen haben. Die Versicherten in diesen Branchen, aber auch die Arbeitgeber in diesen Branchen wären sehr stark betroffen.
Das Modell mit dem Mix zwischen AHV und BVG, wie es die Mehrheit der Ständeratskommission vorschlägt und wie es der Ständerat seit 2015 immer wieder nach Prüfung beschlossen hat, bleibt somit überlegen. Das Modell ist gerade für die Frauen und gerade für die Teilzeitbeschäftigten viel besser. Hier muss man dem Nationalrat aber durchaus attestieren, dass er einen Beitrag dazu geleistet hat. Die Vorlage ist inzwischen so ausgestaltet, dass die Teilzeitbeschäftigten jetzt viel besser abgedeckt sind. Sie sind aber dann viel besser abgedeckt, wenn auch die AHV mitwirkt.
Ich gebe Ihnen dazu ein Beispiel: Heute sind 500 000 Frauen erwerbstätig, aber wegen des heutigen Koordinationsabzuges nicht im BVG versichert - eine halbe Million Frauen. Sie bekommen in Zukunft, wenn sie pensioniert werden, dank dem neuen AHV-Zuschlag auf einen Schlag sofort 840 Franken mehr pro Jahr und bis zu 2700 Franken mehr, wenn sie verheiratet sind. Diese AHV-Renten und diesen Unterschied muss man sehen; das ist wichtig, wenn man die Modelle gegenüber den Ausführungen der Vorredner und der Vorrednerin bewertet. Die AHV-Renten fliessen sofort mit der Pensionierung, während man beim BVG 40 Jahre für eine ganze Rente braucht; es braucht einen Ansparprozess von 40 Jahren, sonst erreicht man diese Rente nicht. In diesem Sinne hat die AHV eine Reihe von Vorteilen, gerade auch, wenn man berücksichtigt, dass die Leistungen bei der AHV sofort wirksam werden.
Damit ist dieses Mischmodell von BVG und AHV des Ständerates für die Frauen weit besser als das Nationalratsmodell.
Es ist nun durchaus so - das zu Kollege Kuprecht -, dass die Ständeratskommission sich bewegt und aufgrund der Beratungen das Modell in Teilen angepasst, man kann auch sagen, optimiert hat. In diesem Sinne hat sie das Modell des Nationalrates und das Ergebnis seiner Beratungen im Einzelnen durchaus geprüft. Erstens wird der Sparprozess verlegt: Er beginnt erst bei 25 Jahren; das wird zu entsprechenden Ersparnissen führen, auch in den betroffenen Branchen.
Der zweite Punkt, der nicht vernachlässigt werden darf, ist, dass die Ständeratskommission Ihnen vorschlägt, sich bei der Übergangsgeneration dem Nationalrat anzuschliessen, mit der Garantie für die Übergangsgeneration von zwanzig Jahren. Das würde bedeuten, dass die Absicherung über den Sicherheitsfonds für alle wirkt, die bei Inkrafttreten 45-jährig sind, also bereits für alle heute 43-Jährigen: Für sie wird der AHV-Zuschlag damit zu einer realen Kompensation der Nachteile.
Das gilt erstens, was die Frauen betrifft, für die Heraufsetzung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Aber über die Frauen hinaus gilt das auch für die Ehepaare. Es betrifft dann bei den Ehepaarrenten natürlich im Ergebnis beide. Zweitens ist es eine Kompensation für die flächendeckend sinkenden Renten im Überobligatorium, also für den grössten Teil der künftigen Rentner, was wegen der Verteilung vor allem die Männer betrifft und die Ehepaare. Es ist schwer verständlich, muss ich sagen, dass der Antrag der Minderheit Kuprecht sich gegen diese Verbesserung für die Übergangsgeneration, für die 45- bis 49-Jährigen, ausspricht. Schon das allein wäre ein Grund für die Ablehnung. Die Kommission schlägt hier zu Recht vor, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die Absicherung für die Übergangsgeneration in diesem Sinne über das BVG zu verbessern.
Zu würdigen ist, dass diese Minderheit etwas über die AHV tun will. Das ist auch bei der Minderheit II (Keller-Sutter) zu würdigen, auch wenn es dort in einem ganz bescheidenen Ausmass vorgesehen ist. Man muss aber sagen, wenn man etwas über die AHV tun will, dann muss man etwas tun, was für eine Rentenreform auch tauglich ist und was den Leuten auch effektiv etwas bringt. Wenn man jetzt die Modelle anschaut, dann muss man zum Modell der Minderheit II bezüglich der Frühpensionierung, das auch der Nationalrat beschlossen hat, sagen, dass wir das ja hier drin schon in extenso behandelt haben. Es bringt nur den tiefsten Einkommen etwas und ist eine schlechtere Lösung als jene des Ständerates. Die Lösung des Ständerates bringt gerade den tieferen Einkommen einen Rentenzuschlag, und zwar für das ganze Leben in der Rentnerphase und nicht nur für ein paar wenige Jahre der Frühpensionierung. Es ist ein Modell, das allen etwas bringt, vor allem auch jenen mit mittleren Einkommen.
Beim Modell Kuprecht mag es auf den ersten Blick gut tönen, dass die Mindestrente generell um 450 Franken erhöht wird. Es ist aber leider nicht tauglich für die Lösung der Rentenprobleme der Bevölkerung. Ich bitte den Bundesrat, diesen Punkt darzulegen. Inzwischen konnte man jetzt sicher auch ermitteln, wie sich die Renten zahlenmässig verteilen.
Schon in der Kommission war aber klar, dass der Mix bei den Kleinrenten so ist, dass der Effekt schwergewichtig eine Ersparnis bei den Ergänzungsleistungen ist. Die Ergänzungsleistungen werden uns ja noch ausgiebig beschäftigen. Jetzt aber hier bei der Reform der Altersvorsorge eine Variante zu bringen, die im Wesentlichen den Kantonen, über Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen, etwas bringt, den Versicherten aber null und nichts bringt, ist keine Lösung in dieser Vorsorgereform.
Ein bedeutender Teil der Kleinrenten, auch das ist an sich eine bekannte Tatsache, sind zudem jene von Migrantinnen und Migranten, die nur kurz in der Schweiz gearbeitet haben und nicht mehr in der Schweiz sind. Es wäre interessant, hier die konkreten Zahlen zu hören.
Der Hauptnachteil des Modells Kuprecht ist aber der folgende: Wenn eine Rentenverbesserung bei der AHV letztlich nur Leuten zugutekommt, die vielleicht maximal 3500 Franken im Monat verdienen, muss man sich vorstellen, was das für alle Einkommen über 3500 Franken bedeutet. Die Konsequenz ist ja, dass sie leer ausgehen. Für diese Einkommen bedeutet das Modell letztlich massive Rentenverluste. Wenn Sie die Tabellen anschauen, sehen Sie bei einem Vergleich, dass es genau so ist. Für diese Einkommen bedeutet der Antrag der Minderheit Kuprecht Rentenverluste durch die Absenkung des Umwandlungssatzes in Kombination mit einer ungenügenden Ausgleichslösung. Ich bitte Sie, sich die Tabellen anzuschauen, die Sie verteilt erhalten haben. Es geht da um Rentenverluste, die mit Sicherheit nicht akzeptiert würden, die für die Leute mit tieferen oder mittleren Einkommen nicht akzeptierbar sind. Diese Lösung würde sicher auch in einer Volksabstimmung nicht bestehen.
Herr Kuprecht - das ist dargelegt worden - hat das Modell, das er jetzt als Minderheit vertritt, gewissermassen während der laufenden Kommissionssitzung entwickelt. Diese Improvisation sieht man dem Modell halt auch an. Es ist gut gemeint und positiv, wenn Herr Kuprecht bei der AHV etwas bewegen will, wenn er die AHV-Renten verbessern will. Das rechne ich ihm hoch an, das ist in diesem Sinne auch neu. Es mag gut gemeint sein, aber tauglich für die Lösung der Probleme [PAGE 115] zukünftiger Rentnerinnen und Rentner, die sich mit dieser Reform der Altersvorsorge stellen, ist das Modell nicht.
Ich möchte hier nur unterstreichen, was bereits der Kommissionssprecher gesagt hat: Das Rentenmodell des Ständerates ist sorgfältig erarbeitet worden. Es hat den Härtetest all dieser Debatten überstanden. Es ist immer wieder auf den Prüfstand gestellt worden, und zwar in Bezug auf die Leistungen wie auch in Bezug auf die Kosten, die es zur Folge hat. Ich meine, dass gerade dieses Modell mit einem fixen Zuschlag eben immer mehr seine Überlegenheit bewiesen hat. Es ist kein Geheimnis, ich selber hätte mir einen höheren Zuschlag gewünscht. Aber der Zuschlag des ständerätlichen Modells ist wirksam. Weil es ein fixer Zuschlag ist, wirkt er bei den tieferen Einkommen eben proportional mehr als bei den höheren Einkommen. Er ist sozialpolitisch gerecht und macht die AHV noch einmal etwas sozialer, als sie es ohnehin schon ist. Das ist etwas Positives.
Ebenso kann bzw. muss man bei den Ehepaarrenten - auch das ist ja lange und gut überlegt worden, das Modell ist sorgfältig entwickelt worden - die Anhebung des Plafonds mit der gewandelten sozialen Realität begründen, mit der zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frauen, die ja sowieso die grösste Veränderung in der Erwerbsarbeitswelt ist. Die Anhebung des Plafonds trägt dieser Entwicklung, die an sich positiv ist, eben auch Rechnung.
Bei knappen Mitteln ist das Modell kostenmässig optimiert worden. Wenn man mehr hätte investieren wollen, hätte man noch bessere Modelle mit einem höheren Zuschlag entwickeln können. Aber angesichts gegebener knapper Mittel ist es so, dass dieses Modell des Ständerates sozialpolitisch das optimale ist. Man darf nicht vergessen, am Schluss, wenn es um die Kompromisssuche geht, dass das Modell des Ständerates bereits ein Kompromiss ist, der an die Grenze geht. Mit dieser Vorlage - das ist und bleibt so, auch wenn hier keine Differenzen zwischen den Räten mehr bestehen - mutet man den Betroffenen viel zu. Die Anhebung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 ist ein harter Brocken. Auch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent ist Teil dieser Vorlage. Es braucht handfeste Gründe, wenn am Schluss eine Mehrheit der Bevölkerung überzeugt werden soll, dieser Vorlage zuzustimmen. Die Bevölkerung wird dann überzeugt sein, wenn die Vorteile die Nachteile überwiegen. Das ist mit dem Modell des Ständerates der Fall, während mit dem Modell des Nationalrates das nicht gegeben ist. Das ist am Schluss für die Vorlage entscheidend. Es braucht am Schluss Vorteile für die Bevölkerung.
Ich äussere mich noch zu einem Punkt, weil dieser in den Voten der Vorrednerin und des Vorredners sehr prominent aufgenommen worden ist, zur Situation der heutigen Rentnerinnen und Rentner: Ich bitte Sie, sich daran zu erinnern, dass es bei der ersten Lesung einen Antrag gab, auch für die heutigen Rentnerinnen und Rentner einen Rentenzuschlag vorzusehen. Dieser Antrag stammte von mir, ich hatte einen entsprechenden Minderheitsantrag gestellt. Sowohl Frau Kollegin Keller-Sutter wie auch Herr Kollege Kuprecht haben ihn abgelehnt.
Wenn man die Bilanz für die heutigen Rentnerinnen und Rentner zieht, muss man aber eben auch sagen: Diese Bilanz ist unter dem Strich positiv. Wir haben in der Kommission den Antrag des Bundesrates verworfen, der den Mischindex mit einem Interventionsmechanismus infrage gestellt hätte. Das haben jetzt auch die Räte getan; das war auch eine Leistung des Ständerates. Dieser Antrag ist ausser Abschied und Traktanden gefallen. Wir haben es hier einstimmig abgelehnt, in die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner einzugreifen. Die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner sind gesichert. Sie sind vor allem auch gesichert - das ist ganz entscheidend -, wenn wir eine solide Zusatzfinanzierung für die demografische Entwicklung vorsehen.
Man muss gegenüber den Vorrednern unterstreichen: Die Mehrleistung des Ständeratsmodells mit dem AHV-Rentenzuschlag wird über Lohnpromille finanziert. Die Mehrleistung wird nicht von den heutigen Rentnerinnen und Rentnern finanziert, sondern mit Lohnpromillen. Diese kommen viel günstiger als die Lohnprozente im BVG-Bereich nach dem Nationalratsmodell. Die zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente finanzieren die Zunahme der Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die demografische Entwicklung. Insgesamt, auch mit Blick auf die heutigen Rentnerinnen und Rentner, ist die Vorlage gemäss Ständeratsmodell, wenn sie so bleibt, positiv, weil sie die heutigen Renten sichert.