Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-03-07
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-07
Wortprotokoll
Die Kurzarbeitsentschädigung bezweckt die Entschädigung von vorübergehenden Arbeitsausfällen. Die Dienstleistungsbranchen, Herr Nationalrat Feller, wie das Gastgewerbe und die Hotellerie müssen die Leistungen während den üblichen Öffnungszeiten der Betriebe anbieten und sind gleichberechtigt, wenn es - für den Fall, dass nur noch Kurzarbeit geleistet werden kann - um die Entschädigung geht. Es kommt also auch dort nicht zu einem Arbeitsausfall. Die Umsetzung der Kurzarbeit ist aufgrund der Natur der Tätigkeit nur selten möglich.
Also, noch einmal: Grundsätzlich haben Betriebe aus dem Dienstleistungsbereich die gleichen Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung wie Betriebe aus anderen Branchen. Zudem muss ein Betrieb einen ausserordentlichen Rückgang der Kundschaft nachweisen und seine Dienste während üblichen Öffnungszeiten trotz einer Reduktion der Arbeitszeit seiner Mitarbeitenden weiterhin erbringen. Das ist die Eigenheit der Branche, die Sie ansprechen.
Wir sind folglich der Meinung, dass wir die Anliegen der Motion abdecken können. Weil dem so ist, lautet der Antrag, die Motion abzulehnen.