Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-03-07
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-07
Wortprotokoll
Um den in der Motion thematisierten Fachkräftemangel in der Schweiz zu bekämpfen, hat der Bund 2011 zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern die eben angesprochene Fachkräfte-Initiative lanciert. Ein Ziel der Fachkräfte-Initiative ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wichtig ist zudem, dass erwerbslose Personen wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden und dass teilzeitarbeitende Personen ihre Arbeitspensen erhöhen.
Lassen Sie mich folgende Bemerkungen machen: Die Teilzeitarbeitslosen reduzieren in der Regel ihre Teilzeitpensen, anstatt dass diese erhöht werden. Die erwerbslosen Personen in den Arbeitsmarkt zurückführen ist uns bisher relativ gut gelungen. Die Schwierigkeiten sind natürlich dort, wo die Menschen etwas älter geworden sind. Da braucht es einfach doppelt so viel Geduld, doppelt so lange Zeit, aber auch das ist noch machbar. Ich kann Ihnen eigene Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit bringen.
Der Fokus muss auf dem Ausbau eines qualitativ guten Angebots an Kinderbetreuung, auf der Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, auf der Beseitigung von negativen finanziellen Anreizen liegen; Heiratsstrafe als Stichwort. Was den Abzug für die Kinderbetreuungskosten betrifft, ist die Ämterkonsultation vorbei, und der Bundesrat wird in unmittelbarer Zukunft entsprechend orientiert. Es geht um Verbesserungen, die laufend gemacht werden können. Die Erkenntnisse rund um die Fachkräfte-Initiative werden laufend in die Arbeit aufgenommen.
Die Motion fordert konkret die Schaffung von Einarbeitungszuschüssen. Im Prinzip ist diese Forderung in der Arbeitslosenversicherung bereits etabliert. Arbeitslose Versicherte, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben, können bei der Arbeitslosenversicherung von verlängerten Rahmenfristen profitieren. Dadurch erhalten sie mehr Zeit, um die gesetzlichen Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllen zu können. Auch im Berufsbildungsgesetz und im Gleichstellungsgesetz wird der berufliche Einstieg gefördert. Es gibt verschiedene Massnahmen. Wir kennen auch viele Kantone, die Massnahmen zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs anbieten.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit ausreichende Förderinstrumente vorhanden sind, um den beruflichen Wiedereinstieg adäquat zu fördern. Ich höre jetzt natürlich die Reaktion. Aber wir haben viele Hilfsmittel, die wir benutzen müssen - das kann nicht der Bundesrat persönlich tun, das kann nicht die Bundesverwaltung allein tun.
Da Sie, Herr Landolt, die runden Tische angeprangert haben, muss ich Ihnen sagen, dass ich vor ein paar Tagen einen runden Tisch abgehalten habe. Da waren ausschliesslich interessierte und hilfsbereite Menschen versammelt, und wir haben uns profund darüber unterhalten, was wir zusätzlich tun könnten, um die Chancen der Betroffenen rund um den Arbeitsmarkt zu verbessern. Ich schätze mich glücklich, dass es bisher gelingt, den allermeisten eine Chance zu geben.
Ich habe vorhin schon einmal meiner Sorge Ausdruck gegeben: Digitalisierung, Demografie, instabile Verhältnisse in Europa, Protektionismus - das alles kombiniert könnte uns noch zusätzlich fordern. Wir tun gut daran, die Kräfte zu sammeln, im schlimmsten Fall an einem Tisch, und von dort aus dann mit konkreten Massnahmen handeln. Ich lasse es nicht zu, dass die Institution dieser runden Tische ins Lächerliche gezogen wird.