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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-03-07

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-07

Wortprotokoll

Der Bund setzt sich aktiv dafür ein, dass die Stärken der dualen Berufsbildung international besser wahrgenommen werden; dazu gehört, dass die Verständlichkeit und die Vergleichbarkeit der Schweizer Berufsabschlüsse verbessert werden. Darum hat der Bundesrat 2014 in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung erlassen. Die Einordnung der Abschlüsse, die Erstellung der Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze sowie den Antrag auf Einstufung nimmt die Trägerschaft vor. Über die definitive Einordnung entscheidet das SBFI, die Verbundpartner werden beim Entscheid einbezogen. Für die Einstufung eines Abschlusses orientiert sich das SBFI am bestehenden gesetzlich verankerten Verfahren.

Ein Abschluss wird erst dann definitiv eingestuft, wenn ein Konsens zwischen der Trägerschaft und dem SBFI erreicht wurde. Das heisst, wenn keine Einigkeit besteht, gibt es auch keine Einstufung. Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, dieses verbundpartnerschaftlich geregelte Verfahren infrage zu stellen. Wir sagen also genau das Gleiche, wir wollen, glaube ich, auch das Gleiche, der Prozess ist beschrieben, es muss einer das letzte Wort haben. Mir sind keine Fälle bekannt, die überhaupt nicht gelöst werden können, mir sind keine Fälle bekannt, die monatelang offenbleiben, weil man sich nicht einigen kann, aber es gibt ab und zu Situationen, wo eine Ehrenrunde eingeschaltet werden muss.

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