Aebischer Matthias · Nationalrat · 2017-03-07
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
Die WBK-NR hat mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die vorliegende Kommissionsmotion einzureichen, weil sie der Meinung ist, dass im Bereich der Flüchtlingsintegration noch nicht alles so ist, wie es sein sollte. Ein grosses Defizit ortet nicht nur die WBK-Mehrheit, sondern orten auch die kantonalen Bildungsdirektorinnen und -direktoren, und zwar im Bereich der sogenannten spät zugewanderten Jugendlichen. Die EDK hat gestern eine Medienmitteilung veröffentlicht, und zwar nachdem sie am Freitag mit dem Bundesrat zusammengesessen ist. Der Grundtenor dieses Papiers: Es fehlt an allen Ecken und Enden. Wenn jetzt der Bund nicht hilft, kann die Erwerbsquote der vorläufig Aufgenommenen und der anerkannten Flüchtlinge nicht gesteigert werden. Das Resultat wären massiv steigende Sozialkosten, welche längerfristig kaum mehr zu korrigieren wären.
Anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene im Kindesalter besuchen heute die Regelklassen, gehen also normal in die Schule. Ich habe das als Lehrer selbst erlebt. Es ist für die Lehrpersonen sicher nicht ganz einfach, für die Flüchtlingskinder jedoch das Beste. Sie lernen rasch eine Landessprache, lernen unsere Gewohnheiten. Eine bessere Integration gibt es nicht.
Was passiert jedoch mit jungen Flüchtlingen, welche das Alter für die obligatorische Schule bereits überschritten haben? Sie können die Sprache nicht, haben teilweise eine marginale oder gar keine Schulbildung erhalten und sind deshalb nicht fähig, direkt eine Ausbildung, sprich zum Beispiel eine Lehre, in Angriff zu nehmen. Die Kantone, Gemeinden und auch die Wirtschaft haben das Problem erkannt und haben verschiedene Brückenangebote zur Lehre hin erstellt. So gibt es zum Beispiel in vielen Kantonen und Gemeinden betreute Praktika, welche die jungen Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommenen fit machen. Erst dann können sie eine Integrationsvorlehre in Angriff nehmen. Solche Integrationsvorlehren dauern meist ein Jahr und führen Jugendliche an die eigentliche Lehre heran. Auch die Wirtschaft macht mit. Um nur ein Beispiel zu nennen: Gastrosuisse bietet diese Integrationsvorlehre ebenfalls an - vorbildlich. Bei ihnen heisst das Projekt Riesco.
Das Ziel ist überall dasselbe: junge Flüchtlinge, welche nicht mehr die obligatorische Schule besuchen können, möglichst rasch an eine Ausbildung heranzuführen. Die Anzahl dieser, wie schon gesagt, spät zugewanderten Jugendlichen hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
In der Stellungnahme des Bundesrates heisst es, Bund und Kantone hätten den Handlungsbedarf erkannt, die Zuständigkeiten im Grundsatz geklärt und die Ziele definiert. Wenn man den kantonalen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren zuhört, tönt es aber anders. Sie erwarten vom Bund eine stärkere, unkomplizierte Unterstützung in diesem Bereich. Denn die Sachlage ist klar. Jedes Jahr, das ein jugendlicher Flüchtling weniger braucht, um sich im Arbeits- oder im Ausbildungsmarkt zu integrieren, bedeutet grosse Ersparnisse für Bund und Kantone. Wir können nicht länger zaudern.
Die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass die Verantwortungsbereiche klar definiert sind. Die Integrationsleistungen vor einer Integrationsvorlehre - dazu gehören zum Beispiel Sprachkurse - fallen in den Bereich des Staatssekretariates für Migration (SEM). Für die Integrationsvorlehre selber hingegen sind die Kantone und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig, also auch das Departement von Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Damit ich Ihnen eine Ahnung vermitteln kann, was so eine Integrationsvorlehre kostet, habe ich mich aktuell erkundigt. Hier in Bern kostet diese einjährige Vorstufe zur Lehre 23 000 Franken. Die Kantone können diese Kosten unmöglich alle selber finanzieren. Auch das SEM ist gefordert. Die Integration vor dieser Integrationsvorlehre unterstützt der Bund mit einer Integrationspauschale von 6000 Franken. Auch mit diesem Betrag ist es schwierig, die geforderten Integrationsleistungen zu erbringen. Die Kantone haben diese mit 18 000 Franken beziffert.
Der Bund muss jetzt vorwärtsmachen. Denn zusammen mit den Kantonen haben wir uns ein Ziel gesetzt: 95 Prozent der 25-Jährigen in der Schweiz sollen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II erreichen, also einen Lehr- oder einen Mittelschulabschluss machen. Damit wir dieses Ziel erreichen, müssen wir auch die jungen Flüchtlinge mitnehmen, und zwar so schnell wie möglich.
Die klare Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur empfiehlt Ihnen deshalb die Annahme der Motion.