Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-03-07
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
Sie haben soeben beschlossen, an der heutigen Regelung für Kinderrenten festzuhalten. Ihre Kommission hat Ihnen das auch so vorgeschlagen, dies im Gegensatz zum Nationalrat, der die Kinderrenten ja abschaffen wollte. Ihre Kommission ist hier dem Nationalrat nicht gefolgt, und Sie als Rat vorhin auch nicht. Ihre Kommission schlägt Ihnen aber vor, diese Frage eingehender zu prüfen, und das in zwei Richtungen.
Auf der einen Seite möchten wir abgeklärt haben, in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen die Bezüger von Kinderrenten sind. Es ist zuweilen in der Presse der Vorwurf vorgebracht worden, dass vor allem ältere Männer mit hohen Einkommen, die oft in zweiter Ehe Kinder haben, weit überdurchschnittlich von diesen Renten profitierten. Der Bundesrat konnte die Zahlen bis heute nicht nennen. Das müsste aber abgeklärt werden. [PAGE 130]
Auf der anderen Seite, Sie haben das auch in der vorherigen Debatte gemerkt, ist vor allem die Frage des Rentenexports wichtig, dies insbesondere bei den Kinderrenten. Hier möchte die Kommission, dass in einem Bericht abgeklärt wird, wie viele Kinderrenten in der AHV und der IV heute exportiert werden und wie viele Waisenrenten an Pflegekinder im Ausland exportiert werden. Es gibt ja heute die Situation, dass ein Mann - gehen wir einmal von einem Mann aus, man kann auch von einer Frau ausgehen, aber nehmen wir einen Mann - mit Kindern, die er aus der Schweiz hat, ins Ausland umziehen kann. Dann bekommt er natürlich die Kinderrenten. Ein Mann kann auch ohne Kinder ins Ausland ziehen, im Ausland heiraten und mit einer Frau im Ausland Kinder haben. Auch dann bekommt er Kinderrenten. Ein Mann kann aber auch ins Ausland ziehen und eine Ausländerin heiraten, die aus ihrer früheren Beziehung oder Ehe Kinder mitbringt. Auch diese Kinder haben nach heutigem Recht Anspruch auf eine Rente, unabhängig von ihrer Anzahl.
Die Kommission möchte abgeklärt haben, wohin, in welche Länder und Ländergruppen Kinderrenten fliessen. Sie möchte dies vor allem deshalb wissen, weil Kinderrenten nur abgeschafft werden können, wie es der Nationalrat gewünscht hat, soweit sie nicht in Länder ausgerichtet werden, mit denen wir ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Sozialversicherungsabkommen schützen nämlich in der Regel die aktuellen Rentenbezüge. Das heisst, die Kommission möchte hier eine Auslegeordnung bekommen zur Frage, in welche Länder mit oder ohne Abkommen Kinderrenten fliessen und wie hoch die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern im Vergleich zur Schweiz sind. Das sind Fragen, die auch schon gestellt worden sind.
Der Kommission ist es klar, dass es wahrscheinlich schwierig sein dürfte - das betrifft den Beginn des Postulatstextes -, die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse der Bezügerinnen und Bezüger zu analysieren. Die Kommission erwartet das auch nicht individuell. Sie möchte aber zumindest die Lebenshaltungskosten und die Kaufkraft in diesen Ländern im Vergleich zur Schweiz analysiert haben und fordert den Bundesrat im Postulat letztlich dazu auf, auch mögliche Massnahmen vorzuschlagen - auch wenn diese nicht so weit gehen wie der nationalrätliche Beschluss einer pauschalen Streichung der Kinderrenten. [GZ]
Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.