Lexipedia

Hess Hans · Ständerat · 2002-03-13

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Absatz 2 beinhaltet die Herabsetzung des Dienstpflichtalters, und das macht eine Anpassung des generellen Höchstalters für das Bestehen der RS erforderlich. Die Altersanpassung erfolgt vom 26. auf das 27. Altersjahr.

Zu Absatz 3: Hier schlägt Ihnen die Kommission eine Kompetenzverschiebung zugunsten des Parlamentes vor. Das wird in der Folge noch öfter vorkommen. Wir wollen in diesem wichtigen Bereich die strategische Führung in der Hand behalten. Es ist für das Parlament unbefriedigend, eine Diskussion im Rahmen eines Armeeleitbildes zu führen, ohne dabei normativ etwas bestimmen zu können. Es geht schliesslich um eines der wichtigsten Elemente der Wehrpflicht. Deshalb muss das Parlament diese Frage regeln - das ist der Hintergrund der Kompetenzverschiebung, wie sie die Kommission beantragt; ich darf darauf hinweisen, dass die Kommission den Beschluss mit 12 zu 0 Stimmen gefällt hat.