Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2017-03-08
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · CVP-Fraktion · 2017-03-08
Wortprotokoll
Die Konventionen sind das wichtigste Instrument des Europarates. Sie erlauben es, den Fortschritt in der europäischen Zusammenarbeit zu konkretisieren. Die Schweiz prüft von Fall zu Fall, ob eine Ratifikation Sinn macht und inwiefern sie mit unserer Rechtsordnung und unseren Interessen im Einklang steht.
Ende 1975, also fast dreizehn Jahre nach dem Beitritt zum Europarat, hatte die Schweiz lediglich 32 der 86 existierenden Konventionen ratifiziert, also etwa einen Drittel. Heute, mehr als vierzig Jahre nach dem ersten Bericht, hat sich die Situation ausgeglichen: Von den aktuell 219 Konventionen des Europarates hat die Schweiz 122 ratifiziert. Bedenkt man, dass viele Verträge überholt oder gar nie in Kraft getreten sind, so erreicht die Schweiz heute einen Ratifikationswert von ungefähr zwei Dritteln. Mit diesem Wert steht die Schweiz im Mittelfeld der Mitgliedstaaten des Europarates.
Seit der Veröffentlichung des letzten Berichtes im Jahr 2013 hat die Schweiz die fünf folgenden Verträge ratifiziert: das Dritte und Vierte Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen, das Protokoll Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), die Konvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sowie die Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Letztere wurde erst im September 2016 ratifiziert, also nach der Publikation des vorliegenden Berichtes.
In diesem Bericht werden nur noch diejenigen Konventionen kommentiert, welche von der Schweiz nicht oder noch nicht ratifiziert wurden und welche für die Schweiz von Interesse sind. Dies betrifft diejenigen Verträge, welchen die Schweiz oder der Europarat Priorität beimessen, sowie die neu zur Unterschrift aufgelegten Konventionen.
Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat während der laufenden Legislatur die folgenden Konventionen zu ratifizieren beabsichtigt: das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention; das Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus; das Übereinkommen über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten; das Übereinkommen über die Zustellung von Urkunden in Verwaltungssachen im Ausland; das Übereinkommen über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland sowie das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung, welches wir in dieser Session auch noch beraten werden.
Die Protokolle Nr. 4 und Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und die revidierte Europäische Sozialcharta sind zwar Schlüsselverträge des Europarates, die Schweiz soll aber aufgrund von verschiedenen Unvereinbarkeiten mit den schweizerischen Interessen und unserer Rechtsordnung vorläufig auf eine Ratifizierung verzichten.
Der Europarat und seine Konventionen spielen in der internationalen Rechtsordnung eine wichtige Rolle. Als Vollmitglied des Europarates hat die Schweiz die Möglichkeit, in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mitzuwirken und damit die europäische Zusammenarbeit mit zu beeinflussen. Die Konventionen sind das wichtigste Instrument hierzu und dienen auch als Grundlage für die schweizerische Aussenpolitik.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.