Hess Hans · Ständerat · 2002-03-13
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Mit der Neufassung der Bestimmung wird die Regelung der Dienstanrechnung systematisch dargestellt. Der Grundsatz ist in Artikel 43 festgelegt. Demnach wird konsequent zwischen Ausbildungsdiensten im Rahmen von besoldetem Milizdienst und Ausbildungsdiensten im Rahmen eines unbesoldeten Anstellungsverhältnisses unterschieden.