Goll Christine · Nationalrat · 2000-03-13
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-13
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Gonseth, die anstelle einer unverbindlichen Kann-Formulierung, für die sich die Kommissionsmehrheit entschieden hat, eine verpflichtende Regelung erlassen will.
Artikel 53 regelt die Voraussetzungen und die Meldepflicht für klinische Versuche. Bei den klinischen Versuchen geht es um einen höchst sensiblen Bereich. Deshalb stellen wir auch hier die Interessen der betroffenen Personen in den Vordergrund und begrüssen, dass die SGK die Fassung des Bundesrates - insbesondere in Absatz 1 Buchstabe a und in Absatz 4 - optimiert hat.
Gerade die bekannt gewordene VanTx-Affaire beweist, wie wichtig ein besserer Schutz für Menschen ist, die sich für klinische Versuche zur Verfügung stellen oder sich dazu überreden lassen. Ökonomische Engpässe verleiten bestimmte Personengruppen, beispielsweise Studierende oder Asylsuchende, dazu, rasch Geld verdienen zu wollen.
Die grösste und wichtigste Menschenversuchsklinik, die Basler VanTx, die Studien für Roche, Novartis und andere ausländische Pharmafirmen durchführte, flog im vergangenen Sommer auf, nachdem bekannt geworden war, dass herzkranke Patienten und Patientinnen aus Estland und Polen in unverantwortbarer Weise als Versuchskaninchen missbraucht worden waren: Es wurde an ihnen ein neues Herz-Kreislauf-Medikament getestet, obwohl die baselstädtische Ethikkommission den Versuch als zu riskant eingestuft und nicht bewilligt hatte. Die Aussagekraft der Resultate muss heute bezweifelt werden; dies umso mehr, als inzwischen bekannt geworden ist, dass im Rahmen dieser VanTx-Versuche sogar Patientendaten gefälscht worden sind.
Klinische Versuche sind notwendig, bevor Standardbehandlungen an Patienten und Patientinnen erfolgen können. Gerade das Nichtwissen über die Auswirkungen von Heilmitteln bei Patienten, Patientinnen und Konsumierenden macht Sorgfalt, Kontrolle und die umfassende Aufklärung der Versuchspersonen notwendig.
Auch die Frage der Haftpflicht im Sinn einer vollumfänglichen Entschädigung im Fall von allfälligen Schädigungen im Rahmen klinischer Versuche ist eine Selbstverständlichkeit. Selbstverständlich ist auch das Recht auf Information für die Öffentlichkeit: Patienten, Patientinnen, Konsumenten und Konsumentinnen muss der Zugriff auf Informationen über gemeldete, bewilligte, abgeschlossene und abgebrochene klinische Versuche gewährleistet werden.
Die SP-Fraktion verlangt auch in diesem Bereich Transparenz und tritt für das Öffentlichkeitsprinzip ein. Auf das Öffentlichkeitsprinzip werden wir in Artikel 61 noch einmal zurückkommen.
Die periodische Veröffentlichung von Listen der gemeldeten und bewilligten klinischen Versuche sowie von deren Abschluss oder Abbruch ist eine Forderung, die zunehmend in verschiedenen Ländern erhoben wird und in den USA bereits verwirklicht ist. In den USA wurde dadurch weder der Forschungsstandort beeinträchtigt noch hat diese Regelung den wirtschaftlichen Interessen des Landes geschadet.
Die SP-Fraktion will eine transparente Information für die gesamte Bevölkerung. Stimmen Sie deshalb der Formulierung der Minderheit zu, die den Bundesrat verpflichten will, eine offensive Informationspolitik im Interesse des Gesundheitsschutzes zu betreiben.