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Hess Hans · Ständerat · 2002-03-13

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Die Obergrenze von 330 Ausbildungstagen wird nicht ausgeschöpft, soll aber als gesetzlicher Höchstrahmen beibehalten werden. Somit kann die bereits heute existierende Handlungsfreiheit des Bundesrates zur Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft in Krisensituationen beibehalten werden. Hier wird auch der Begriff "Mannschaftsdienstgrad" durch "Mannschaft" ersetzt.

Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe c wird angepasst, weil Artikel 14 aufgehoben wurde.