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Janiak Claude · Ständerat · 2017-03-08

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-08

Wortprotokoll

Der regionale Personenverkehr ist nicht nur für abgelegene Regionen, sondern auch für den Tourismus von zentraler Bedeutung. Das hat mit der Attraktivität, der Entwicklung und der Erreichbarkeit dieser Regionen zu tun. Der regionale Personenverkehr ist eine Erfolgsgeschichte. Er bedarf aber auch genügender Mittel. Die Kantone engagieren sich stark für den regionalen Personenverkehr. Der Angebotsausbau im regionalen Personenverkehr ist langfristig geplant. Erhebliche Investitionen sind bereits getätigt. Infrastruktur und Rollmaterial sind vorhanden. Das Bundesamt für Verkehr weist für die Jahre 2018 bis 2021 einen Finanzierungsmehrbedarf von 882 Millionen Franken aus, davon will der Bund lediglich 155 Millionen Franken übernehmen.

Die Kantone habe zwei Anliegen hinsichtlich des Bundesbeschlusses. Sie begrüssen erstens das Instrument des vierjährigen Verpflichtungskredites. Ich rede jetzt als Kantonsvertreter. Ich habe einen entsprechenden Brief von meiner Regierungsrätin bekommen; Sie garantiert entsprechend auch. Sie begrüsst auch die Änderung von Artikel 30a des Personenbeförderungsgesetzes. Der vierjährige Kredit gibt den Transportunternehmen mehr Planungssicherheit, er verbessert die Abstimmung zwischen Ausbauten, Rollmaterialbestellungen und Angebot, er erleichtert den Kantonen die Finanzplanung bezüglich der Beiträge für den regionalen Personenverkehr. Es macht daher keinen Sinn, dass der Bundesrat die zugewiesenen Mittel nur für die Hälfte der Laufzeit freigibt. Mit dieser Massnahme wird der Vorteil des vierjährigen Kredits wieder zunichtegemacht. Die Kantone fordern deshalb, dass der Bund den Verpflichtungskredit in globo freigibt. Entsprechend fordern sie die Streichung von Artikel 2 des Bundesbeschlusses über den Verpflichtungskredit.

Die Kantone, aber auch der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (Litra) verlangen zweitens, dass der Kredit aufgestockt wird, und zwar um insgesamt 144 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit teilt diese Auffassung. Der Bundesrat macht es sich unserer Meinung nach zu einfach, wenn er sagt, dass diese ja von den Kantonen und Transportunternehmen übernommen werden können. Diese Aussage ist gegenüber den Kantonen nicht korrekt. Sie müssen sich für die Erzielung ausgeglichener Budgets weit mehr strecken als der Bund. Die Kantonsparlamente beobachten genau, was das Bundesparlament tut. Sie erinnern sich: Im Januar haben wir uns alle für den NAF engagiert. Wir waren immer wieder mit dem Argument konfrontiert, die Kunden des öffentlichen Verkehrs würden zur Kasse gebeten und die Strassennutzer nicht. Wenn die Transportunternehmen und damit ihre Kunden einspringen oder mehr zahlen müssen, kommt diese Diskussion unweigerlich wieder auf.

Nun zum Antrag der Mehrheit beim Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit: Gemäss Gesetz müssten Bund und Kantone das Defizit der Bestellung je zur Hälfte tragen. Was die Mehrheit vorschlägt, ist ein Kompromiss, indem auch die Transportunternehmen und damit auch die Kunden mithelfen und alle drei Partner je einen Drittel übernehmen. Für die Kantone bedeutet dies, dass es teurer wird. Die Kantone machen also nicht einfach die hohle Hand, und die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs steht gleichwohl zu diesem Kompromiss, denn sie will keine Experimente in der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.

Wenn Sie dem Bundesrat und der Minderheit folgen, ist klar, was passieren wird: Der seit Langem geplante Angebotsausbau findet nicht statt. Der Verkehr kann dann nicht absorbiert werden. Dies hat negative Konsequenzen auf die Standortattraktivität. Die Infrastruktur und das Rollmaterial sind vorhanden oder bestellt, können aber nicht genutzt werden. Die Kosten müssen wir trotzdem tragen. Die Kantone werden belastet, ohne dass es eine Gegenleistung gäbe. Das ist ineffizient und teuer.

Wir haben uns sagen lassen, dass insbesondere jene Regionen verlieren würden, die in den nächsten vier Jahren mit dem Angebotsausbau an der Reihe sind. Jetzt hören Sie gut zu, ob Ihr Kanton auch dabei ist: Besonders wäre die Westschweiz betroffen. Konkrete Beispiele, die in die nächsten vier Jahre fallen, gibt es aus den Kantonen Genf und Waadt, aber auch aus dem Kanton Thurgau. Diesen Bruch in der Solidarität und in der langjährigen Verkehrsplanung will die Mehrheit aber nicht.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung der Kommissionsmehrheit zu folgen.