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Ritter Markus · Nationalrat · 2017-03-08

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-03-08

Wortprotokoll

Ich werde aus Effizienzgründen gleich alle drei Minderheitsanträge in einem Votum abhandeln.

Die CVP-Fraktion wird bei Artikel 2 die Mehrheit unterstützen und damit dem einstimmigen Ständerat folgen. Der neuformulierte Artikel 2 wird vom Bundesrat ebenfalls unterstützt. Mit dieser Neuformulierung kann die festgestellte Art von Missbräuchen gezielt verhindert werden. Für Vereine - das war in der letzten Debatte hier im Nationalrat ein Thema - hat der Ständerat die gewünschte Flexibilität in Absatz 2 geschaffen; Sie können das auf der Fahne nachlesen.

Bei Artikel 12 Absatz 6 Buchstabe f wird die CVP-Fraktion ebenfalls der Mehrheit und damit dem einstimmigen Ständerat und dem Bundesrat folgen. Bei Buchstabe f bleiben die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge als Kontrollgegenstand definiert. Hinweise auf Lohnverstösse sollen an die paritätischen Kommissionen weitergegeben werden können. Damit besteht die Möglichkeit, Missbräuchen gezielt und glaubwürdig entgegenzuwirken.

Bei Artikel 18a wird die CVP-Fraktion nicht geschlossen stimmen. Eine Mehrheit der Fraktion wird für den Antrag der Mehrheit der Kommission eintreten und damit für die Streichung von Artikel 18a stimmen. Die Begründung liegt darin, dass mit dieser Bestimmung ein neuer Straftatbestand im Ordnungsbussenverfahren geschaffen wird. Es braucht für eine Bestrafung weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit, es genügt, dass die Meldung nicht fristgerecht erfolgt ist. In der Folge wird bei einer Verfehlung automatisch ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Die Mehrheit der CVP-Fraktion erachtet dies als nicht verhältnismässig.

Die Minderheit möchte wie der Ständerat und der Bundesrat mit einem zusätzlichen Instrument im Ordnungsbussenverfahren die Durchsetzung der Bestimmungen vereinfachen. Ordnungsbussen sind strafrechtlich nicht relevant und werden den Umständen entsprechend verhängt.

Es bleibt hier noch festzuhalten, dass die Abstimmung im Ständerat, der dem Bundesrat mit 24 zu 20 Stimmen gefolgt ist, relativ knapp war. Die Hauptbegründung der Mehrheit lag darin, dass der Nationalrat bei dieser Differenz nochmals eine bessere Lösung prüfen könne. Dies ist allerdings schwierig, wenn ein Geschäft am Montagabend im Ständerat behandelt wird und die Differenzbereinigung in der WAK-NR am Dienstagmorgen um 07.15 Uhr stattfindet.

Die Mehrheit der CVP-Fraktion wird bei Artikel 18a am Entscheid des Nationalrates festhalten.