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Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-03-08

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-08

Wortprotokoll

Frau Martullo, vielen Dank für diese Frage. Ich möchte nochmals Klarheit schaffen, weil Sie in Ihrer Frage etwas durcheinanderbringen. Zuständig für allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge, für deren Interpretation und gegebenenfalls für Sanktionen sind und bleiben die paritätischen Kommissionen, die aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Arbeitnehmerverbände zusammengesetzt sind - paritätisch, wie das Wort selber sagt. Sie sind allein zuständig für den Vollzug dieser Verträge, und sie allein haben die Hoheit, über Sanktionen oder was auch immer im Rahmen der allgemeinverbindlich erklärten Verträge zu entscheiden.

Hier geht es einzig darum, dass Dritte, die von Kantonen beauftragt werden, Kontrollen durchzuführen, und bei ihrer Kontrolle feststellen, dass Verstösse vorliegen, diese Verstösse den verantwortlichen paritätischen Kommissionen melden. Was die paritätischen Kommissionen dann daraus machen, ist in ihrer absoluten Hoheit, und das bleibt mit diesem Gesetz auch so.