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Schilliger Peter · Nationalrat · 2017-03-08

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-08

Wortprotokoll

In der Klima- und Energiepolitik soll ab 2021 der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Mit der vorgeschlagenen Verankerung in der Verfassung wollte der Bundesrat diesen Richtungsentscheid demokratisch legitimieren. Diese Vorlage war auch im Sinne eines zweiten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 gedacht. Vorgeschlagen wurden dazu ein neuer Verfassungsartikel über Klima- und Energielenkungsabgaben sowie Übergangsbestimmungen, mit denen der schrittweise Abbau der bestehenden Fördermassnahmen und der Übergang zum Lenkungssystem näher geregelt werden.

Unsere Partei, die Fraktion und die Deputation in der UREK hatten mehrfach den Wechsel vom Förder- zum Lenkungssystem verlangt. Diese politische Haltung war stets begleitet von der Forderung, dass ein kompletter Wechsel stattzufinden hat, dass sämtliche Subventionstatbestände abzuschaffen sind und dass sich die Lenkungsabgabe auf klimapolitische Ziele zu beschränken hat. Die mögliche und latent angedeutete Ausweitung einer Lenkungsabgabe auf Treibstoff lehnten wir ebenso stets ab, denn eine solche Abgabe benötigt zwingend eine Neustrukturierung der Strassenfinanzierung. Und da muss ich im Sinne der Fraktion klar festhalten: Bevor diese alternative Strassenfinanzierung nicht auf dem Tisch ist, sind wir nicht bereit, auf die Diskussion über eine Lenkungsabgabe auf Treibstoff überhaupt einzusteigen.

Das vorgelegte Kels verstösst auf verschiedenen Ebenen gegen unsere Grundhaltung. Speziell die geforderte Energielenkungsabgabe hätte zur Folge, dass eine wirksame und dementsprechend hohe Lenkungsabgabe die Produktionsfähigkeit der Schweiz stark belasten würde. Würden in der Folge die betroffenen Wirtschaftssektoren von den Abgaben befreit, wäre die Last verstärkt von der Bevölkerung zu tragen - sozialpolitische Diskussionen und Überbelastungen wären die Folgen davon. Im Umfeld dieser Diskussion konnten der Bundesrat sowie die Verwaltung nie schlüssig aufzeigen, dass dieses System je wirklich zur Lenkung führen würde. Das Risiko eines wirtschaftlichen Schadens durch diese Kels-Vorlage blieb im Gegensatz sehr gross.

Man kann sich nun die Frage stellen, was mit dem Scheitern dieser vom Bundesrat als zweites Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 deklarierten Vorlage passiert. Ich bin der Meinung, dass es diese Vorlage nicht braucht. Es stehen genügend Vorlagen in der Beratung, welche das Klima- und Energiedossier ausführlich behandeln. Ich nenne drei Bereiche:

1. Bald liegt die Revision des CO2-Gesetzes auf dem Tisch zur parlamentarischen Beratung. Diese Revision wird klimapolitische Lenkungen beinhalten, also Teile der heutigen Vorlage.

2. Im Umfeld des Ausbaus der Stromnetze und des Marktdesigns im Strombereich - auf diesen Teil des Marktdesigns wird mein Fraktionskollege Christian Wasserfallen zurückkommen - werden die Frage und die Definition der Versorgungssicherheit thematisiert. Ob die dannzumal beschlossene Strategie Werte bei der Eigenproduktion, der Kapazitätsreserve oder der Redundanz der Stromzufuhr aus dem Ausland beinhaltet, lasse ich heute offen. Aber eines ist klar: Diese Strategie muss definiert werden.

3. Das im Parlament beschlossene Energiegesetz, also der erste Teil der Energiestrategie 2050, steht vor der Umsetzung und wird auf die Energieeffizienz bei Gebäuden, Mobilität und Geräten einen Einfluss haben. Zu beachten ist, dass auch ohne Vorlagen zur Energiestrategie 2050 sich der Pro-Kopf-Energieverbrauch im Zeitfenster 2000-2015 bereits um 15 Prozent reduziert hat.

Aus diesen Gründen empfehle ich dem Bundesrat, die Beratung der angesprochenen Vorlagen sowie die Wirkung des Energiegesetzes abzuwarten und dann in fünf bis zehn Jahren zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

Die FDP-Liberale Fraktion wird auf die Vorlage nicht eintreten und empfiehlt Ihnen dementsprechend, den Antrag der UREK-NR zu unterstützen.