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Bieri Peter · Ständerat · 2002-03-13

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Das Armeeleitbild definiert auf Seite 1036 die Durchdiener. Diese erfüllen die Ausbildungspflicht ohne Unterbrechung während 300 Tagen. Die Idee des Durchdienens leitet sich jedoch nicht primär von der Möglichkeit der einmaligen Dienstpflichterfüllung, sondern vielmehr vom Bedürfnis der Armeebereitschaft ab. Dies gilt es zu berücksichtigen, wenn wir im Folgenden die Anzahl der Durchdiener festlegen.

Zu Recht hält der Bundesrat im Armeeleitbild fest, dass das Durchdienerkonzept eine Antwort auf die Erfahrungen bei [PAGE 128] subsidiären Sicherungseinsätzen und Einsätzen zur militärischen Katastrophenhilfe der letzten Jahre sei. Mit dem Durchdienerkonzept sollen die Reaktionsfähigkeit und das Durchhaltevermögen der Armee im Bereich der subsidiären Einsätze zur Prävention und zur Bewältigung existenzieller Gefahren verbessert werden. Damit erhöht sich die Einsatzbereitschaft und letztlich auch der Zweck der Armee.

Wenn wir uns die jüngste Geschichte etwas veranschaulichen, stellen wir unschwer fest, dass die Armee solche Einsätze häufig zu leisten hat, weil die kantonalen Polizei- und Katastrophenhilfe-Einsatzkräfte vermehrt an Grenzen stossen. Diese Aufträge sind personalintensiv, weil sie im 24-Stunden-Rhythmus zu leisten sind und eine erhöhte Einsatzbereitschaft voraussetzen. Die intensive und zum Teil auch spezialisierte Ausbildung, sei es bei der Katastrophenbewältigung mit Genie- oder Rettungstruppen oder sei es bei Schutzaufträgen mit der Infanterie, garantiert unserem Land und seiner Bevölkerung eine erhöhte Sicherheit. Darüber hinaus steht mit den Durchdienern, die ihren Dienst geleistet haben, auch eine Reservetruppe zur Verfügung, die bei einer erhöhten Bereitschaft wieder mobilisiert werden könnte.

Anerkennt man grundsätzlich die Thematik der Durchdiener, dann gilt es in einem zweiten Schritt die Anzahl der Durchdiener festzulegen. Hier gibt es Rahmenbedingungen. Dabei sind die folgenden Fragen entscheidend:

1. Wie gross muss die Zahl der Durchdiener sein, um den gestellten Auftrag zu erfüllen?

2. Wie gross kann der Anteil Durchdiener sein, um den verfassungsmässigen Grundsatz der Milizarmee nicht zu verletzen?

3. Wie finden wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Normaldienstleistenden und Durchdienern?

4. Letztlich bleibt die Frage, ob man mit dem Prinzip der Freiwilligkeit überhaupt genügend Leute für diesen Durchdienerdienst finden kann.

Gemäss Armeeleitbild XXI wird ein Durchdienerkontingent von 20 Prozent des Rekrutenjahrgangs vorgesehen. Mit den vorgesehenen Durchdienerverbänden und deren Funktionen ergeben sich nach heutiger Planung bei drei Starts von Rekrutenschulen pro Jahr etwa 2600 Durchdiener. Diese Zahl ist aufgrund der heutigen Erfahrung, basierend auf den Einsätzen der letzten Jahre, notwendig. Damit ist das maximale Kontingent von 10 Prozent, wie es jetzt die Kommissionsmehrheit beantragt, bereits voll ausgeschöpft. Der Bundesrat hätte so bei einer Veränderung der sicherheitspolitischen Lage schlicht keine Reservemöglichkeiten mehr. Man nimmt ihm also bereits bei Beginn der "Armee XXI" in diesem Bereich jeglichen Spielraum. Der Handlungsspielraum des Bundesrates bei der Bewilligung subsidiärer Einsätze der Armee erhöht sich proportional zur Anzahl der Durchdiener.

Geben wir also dem Bundesrat die Möglichkeit nicht, situativ die Anzahl Durchdiener festzulegen, müsste er in jedem Fall zwingend zuerst wiederum eine Gesetzesänderung vornehmen. Es kommt hinzu, dass bei einem Zusatzbedarf an Bereitschaftskräften sehr bald auf WK-Truppen zurückgegriffen werden müsste, was sowohl von der Planung als auch von der Ausbildungseffizienz der WK-Truppe als gewichtiger Nachteil betrachtet werden muss; einschlägige Erfahrungen aus der "Armee 95" bestätigen dies. WK sollen in allererster Linie der Ausbildung dienen. Programm, Ort und Zeit sowie Umfang der WK haben sich wenn immer möglich auf diesen Haupteffekt, auf diese Hauptaufgabe, nämlich die Ausbildung, auszurichten. Deshalb muss der Einsatz von WK-Truppen für diese subsidiären Einsätze auf jeden Fall beschränkt bleiben.

Eine nachträgliche Erhöhung des Durchdieneranteils wäre insofern eine mangelhafte Lösung, als damit die Anzahl der Bataillone in den Brigaden reduziert werden müsste. 500 Durchdiener mehr ergeben etwa 3000 Sollbestandesplätze, was in etwa drei Bataillonen entspricht, die dann aufzulösen wären.

Ein nicht zu unterschätzendes Element sind auch die Finanzen. Wenn von der Armee aus den genannten Gründen mehr Leistung erwartet wird, ist es aus Kostengründen am günstigsten, auf gut ausgebildete Durchdiener abzustellen. Mit einer Erhöhung auf 15 Prozent wird es möglich, eine grössere Anzahl subsidiärer Einsätze relativ kostengünstig übernehmen zu können. Diese Erkenntnis richte ich speziell auch an die Finanzpolitiker und auch an all diejenigen, die immer wieder, und das mit Nachdruck - ich meine, auch zu Recht -, den Sparauftrag des Bundes betonen.

Hier muss ich vielleicht auch noch einfügen: Die beiden Parteien, die hier zusammen 33 Mitglieder stellen, haben beide in ihren Vernehmlassungen 20 Prozent Durchdiener gefordert. Eine Partei hat sogar explizit nachgewiesen, weshalb es mindestens 15 Prozent brauche. So kann man nun nicht hier dem Bundesrat und dem VBS den Vorwurf machen, sie seien nicht beweglich. Wir selber, zumindest die Parteien, denen wir angehören, haben dies gefordert. Darauf, dass die Kantone dies ebenfalls taten, werde ich später noch zurückkommen.

Der Minderheitsantrag ist die Schlussfolgerung aus den Überlegungen, die ich mir aufgrund des Armeeleitbildes und der Diskussion während und nach der Vernehmlassung gemacht habe sowie aufgrund eines Besuches, den unsere Kommission bei einer Durchdiener-RS gemacht hat, welche den Botschaftsbewachungsauftrag in Bern auszuführen hatte.

Aufgrund dieser Erkenntnisse bin ich zum folgenden Schluss gekommen und habe dies auch in einem entsprechenden Minderheitsantrag formuliert:

1. Damit sie möglichst gut in unser Ausbildungssystem integriert werden können, sollten Durchdiener ihre Rekrutenschule integriert, wenn auch spezialisiert, in einem ordentlichen RS-Lehrverband absolvieren. Damit stelle ich sicher, dass erkannte Mängel, auf die jetzt übrigens auch Kollege Schmid Carlo in Bezug auf die Zeitsoldaten aufmerksam gemacht hat, im Berührungsbereich von Miliz- und Profiführung ausgemerzt werden.

2. Der Anteil ist auf 15 Prozent zu beschränken. Damit wird dem Milizgedanken Genüge getan, der Bundesrat hat jedoch zur Aufgabenerfüllung den notwendigen Handlungsspielraum.

3. Ich meine, das müssten wir hier im Ständerat doch auch bedenken: Wir kommen damit den Anliegen der Kantone nach, die ja diese militärischen Kräfte letztlich anfordern werden. Ich verweise darauf, dass die Kantone in ihrem Schreiben sogar 20 Prozent gefordert haben, und ich möchte zu überlegen geben, dass wir hier ja nicht zuletzt auch die legitimen Interessen unserer Kantone wahrzunehmen haben.

Ein letzter Gedanke wird im Zusammenhang mit der Rekrutenschuldauer zu berücksichtigen sein: Je kürzer allenfalls später die RS-Dauer und damit die Gesamtmilitärdienstzeit ausfallen werden, desto weniger Gesamtdienstzeit werden auch die Durchdiener leisten, desto mehr Durchdiener müssen es letztlich sein, damit sie den Auftrag erfüllen können. Das möchte ich all jenen zu bedenken geben, die an eine RS-Dauer von 18 Wochen denken.

Wir können nicht einfach das System auseinander brechen. Ich habe das gestern beim Eintreten bereits gesagt. Das Ganze ist ein System, aus dem man nicht einfach ein Rad oder einen Zahn herausbrechen kann, weil sonst das Konzept nicht mehr stimmig ist.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, die in erster Linie auf den Überlegungen der Bereitschaft und der Sicherheit basieren und die - ich sage es nochmals - den Anliegen der Kantone entsprechen, die letztlich mit grösster Wahrscheinlichkeit diese Durchdiener beantragen und einsetzen werden, diesem Konzept mit 15 Prozent zuzustimmen.