Müller Leo · Nationalrat · 2017-03-08
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-08
Wortprotokoll
Die WAK-NR hat sich an der Sitzung vom 20. Februar 2017 mit dieser Motion befasst. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vorzuschlagen. Insbesondere soll dafür gesorgt werden, dass ausgerichtete Subventionen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, sofern sie zur Erfüllung grundlegender gesetzlicher Aufgaben ausgerichtet werden. Es geht vor allem um gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben. Mehrwertsteuerrechtlich macht es heute einen Unterschied, wer diese Aufgaben erfüllt. Oftmals werden solche Aufgaben vom betroffenen Gemeinwesen selber ausgeführt, oftmals werden sie an ein anderes Gemeinwesen delegiert, oftmals auch auf Private übertragen. Eigentlich müssten diese Aufgaben vom Gemeinwesen selber erfüllt werden.
Die Abgrenzung der nicht mehrwertsteuerpflichtigen Subventionen von den steuerbaren Leistungsverhältnissen gibt seit Jahren Anlass zu grossen Diskussionen. Davon sind Aufgabenbereiche betroffen wie zum Beispiel die Pflege von Schutzwäldern oder der Betrieb einer Feuerwehr zur Strassenrettung auf Bundesstrassen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben leitet der Bund jeweils Mittel an die Kantone weiter, und diese leiten diese Mittel oftmals an die Gemeinden weiter. Oftmals werden dann auch Private mit der Erfüllung dieser Aufgaben betraut, und diese erhalten dann die entsprechenden finanziellen Mittel. Bei dieser Aufgabenerfüllung stellt sich dann die Frage, ob diese Leistungen mehrwertsteuerpflichtig sind oder eben nicht.
Das Thema wurde anlässlich der vor Kurzem durchgeführten Revision des Mehrwertsteuergesetzes diskutiert. Das revidierte Mehrwertsteuergesetz wurde dann in der Herbstsession 2016 verabschiedet. Damals sind die Kommissionen zum Schluss gekommen, dass dieses Thema grundlegend überarbeitet werden muss. Es war aber auch klar, dass nicht auf die Schnelle während eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens dieses Anliegen noch eingebracht werden kann. Zudem geht die WAK-NR davon aus, dass zu diesem Problem eine Vernehmlassung durchzuführen ist. Aus diesem Grund hat dann die WAK-SR eine entsprechende Motion eingereicht.
Der Ständerat hat diese Motion an der Sitzung vom 20. September 2016 ohne Gegenstimme angenommen. In der WAK-NR war die Mehrheit der Meinung, dass dieses Thema tatsächlich grundlegend aufgearbeitet werden müsse. Es sei endlich Klarheit zu schaffen, welche Subventionen oder Leistungsabgeltungen mehrwertsteuerpflichtig sind und welche nicht. Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit unserer Kommission, die Motion anzunehmen. Im Rahmen dieser Abklärungen sei auch die Frage der Wettbewerbsgleichheit zu beurteilen. Vor allem sei mit einer neuen Regelung keine Wettbewerbsverzerrung einzuführen.
Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen. Die Minderheit sieht zwar auch eine Abgrenzungsproblematik. Aber es dürfe keine Diskriminierung von Privaten entstehen. Eine klare Trennlinie zu ziehen sei ein Ding der Unmöglichkeit. Zudem seien möglichst viele Aufgaben so oder so vom Privatsektor zu erledigen. Deshalb sei diese Motion abzulehnen.
Die WAK-NR beantragt Ihnen mit 13 zu 6 Stimmen, die Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.