Lexipedia

Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2017-03-09

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-09

Wortprotokoll

Vorab meine Interessenbindungen: Ich bin Mitarbeiter von Swisspower AG, einem Unternehmen der Schweizer Stadtwerke.

Es geht bei dieser vom Ständerat eingebrachten Gesetzesanpassung im Stromversorgungsgesetz um Regelungen betreffend die vorrangige Nutzung von Leitungskapazitäten im Übertragungsnetz an der Grenze zu unseren Nachbarländern. Im grenzüberschreitenden Stromhandel ist die Übertragungskapazität an der Grenze begrenzt. Es kann nicht beliebig viel Strom quasi zeitgleich durch diese Leitungen gepresst werden. Daher wendet man für die Nutzung der Leitungen im wettbewerblichen Strommarkt ein sogenanntes Engpassmanagement an. Die Nutzung der Leitungskapazitäten wird im Interesse eines fairen Wettbewerbs und einer sicheren Versorgung europaweit in den grenzüberschreitenden Stromleitungen auktioniert, also versteigert.

Unsere nationale Gesetzgebung kennt im Gegensatz zu diesem europäischen Grundsatz aber eine europaweit einzigartige Sonderregelung, indem bei der Schaffung des Stromversorgungsgesetzes vor acht Jahren sogenannte Vorrangregelungen geschaffen wurden. Die Grenzkapazität sollte dabei vorrangig für die Versorgung von festen Endkunden im Sinne der Grundversorgung, für den Transport von erneuerbaren Energien oder für bestehende Langfristbezugsverträge, welche vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden waren, genutzt werden. Damit schmälert unsere Gesetzgebung die für die Auktion zur Verfügung stehende Grenzkapazität. Diese Schmälerung der an der Grenze verfügbaren Netzkapazitäten ist somit wettbewerbsmässig ein Problem, aber vor allem wird durch solche Vorränge auch die Versorgungssicherheit gefährdet statt gefördert.

Mit der nun vorliegenden Gesetzesanpassung sollen diese Vorränge daher abgeschafft werden, wobei der Ständerat eine nur teilweise Abschaffung der Vorränge beschlossen hat.

In unserer Kommission war es unbestritten, dass die nun seit 2006 bestehenden Auktionen in einem wettbewerblichen Strommarkt nicht durch solche privilegierte Vorränge behindert oder geschmälert werden sollen. Alle Vorränge an der Grenze widersprechen dem europäischen Grundsatz der wettbewerblichen Strommarktordnung, dass grenzüberschreitende Kapazitäten in einem marktorientierten Auktionsverfahren zugeteilt werden sollen. Eine sofortige und rasche Abschaffung des Vorranges für solche Langfristverträge (LTC) hat Ihre Kommission verworfen, weil damit der Vertrauensschutz und die Rechtssicherheit infrage gestellt würden. Diese Verträge wurden in einer Zeit des Monopols abgeschlossen, als noch niemand damit rechnen musste, dass diese Grenzkapazitäten eines Tages wettbewerblich versteigert würden. Um diesem Vertrauensschutz gerecht zu werden, werden weiterhin für alle Verträge, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen wurden, die Vorränge gewährt. Gleichzeitig will aber Ihre Kommission, dass diese LTC nur noch befristet geschützt sind, da sie langfristig als Wettbewerbsverzerrung nicht haltbar sein werden. Die Vorränge für die LTC sollen nur noch zehn Jahre lang gewährt werden. Die Halter dieser Langfristverträge werden bei einem vorzeitigen Auslaufen entschädigt. Die Entschädigungserlöse entstammen dannzumal den Auktionserlösen der Grenzkapazitäten. Dieser Sachverhalt konnten bereits in den Verhandlungen zum Stromabkommen geklärt werden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen also im Grundsatz, dem Ständerat zu folgen und Vorränge im grenzüberschreitenden Stromnetz nicht mehr zuzulassen. Für den Spezialfall der LTC beantragt Ihnen Ihre Kommission aber eine Sunset-Klausel mit einer Dauer von zehn Jahren. Die Kommissionsmehrheit weist auch darauf hin, dass die LTC ein Hindernis zur Integration der Schweizer Stromwirtschaft in den europäischen Binnenmarkt darstellen und die teilweise Beibehaltung der Vorränge die Versorgungssicherheit schmälert statt erhöht. Eine Vorranglösung ohne Sunset-Klausel, wie es der Ständerat vorschlägt, ist nichts anderes als die Zementierung einer wettbewerbsbehindernden Strommarktlösung, welche den Abschluss eines Stromabkommens verzögert und die Marktakteure auch in der Schweiz unterschiedlich behandelt.

Die UREK-NR empfiehlt Ihnen daher mit 12 zu 11 Stimmen, aus wettbewerbsrechtlichen und aus Überlegungen zur Versorgungssicherheit die Vorrangregelung für LTC nur noch zehn Jahre lang zu gewähren. Sie schaffen damit Rechtssicherheit in Bezug auf die Art, wie an der Schweizer Grenze zukünftig mit Vorrängen umgegangen wird. Mit dieser Änderung empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 22 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen.