Imark Christian · Nationalrat · 2017-03-09
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-09
Wortprotokoll
Diese Vorlage möchte die Vorränge zugunsten der Grundversorgung und der erneuerbaren Energien streichen. Beide Vorränge sind europaweit einzigartig und gelten als systemfremd. Der Hinweis, es gebe möglicherweise ein Stabilitätsproblem, wenn das geltende Gesetz [PAGE 302] angewendet wird, kommt ursprünglich von der Elcom. Daraus ist diese Vorlage entstanden.
Es geht also darum, ein Gesetz zu formulieren, das von der Elcom auch angewendet werden kann. Es gibt das Problem der Netzstabilität, weil es mittlerweile zu viele Vorränge gibt. Es wurde kontrovers darüber diskutiert, welche Vorränge ohne grössere Probleme gestrichen werden können. Es sollen diejenigen gestrichen werden, die in der Praxis bisher gar nie gewährt wurden.
Die Auswirkungen dieser Vorlage auf die Wasserkraft erachten wir als gering. Die Änderung räumt ausdrücklich einen Vorrang für Lieferungen aus Grenzwasserkraft ein, dies zur Klärung der Rechtslage. Die Kraftwerkbetreiber verfügen damit über eine klare Anspruchsgrundlage, und auch der Umfang des Anspruchs wird definiert.
Die aktuelle Regelung zu den Vorrängen birgt im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz eine potenzielle Gefahr für die Netzstabilität. Aus Gründen der Versorgungssicherheit sieht die SVP-Fraktion zusammen mit der Kommissionsmehrheit die Notwendigkeit gegeben, das Stromversorgungsgesetz entsprechend anzupassen. Der Vorrang zugunsten der Langfristverträge, der "long term contracts", soll hingegen beibehalten werden. Dieser Vorrang soll dereinst durch das Stromabkommen in ein europarechtlich konformes Abgeltungssystem überführt werden. Wir unterstützen daher auch den Streichungsantrag der Minderheit Fässler Daniel zu Artikel 33b Absatz 4.