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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-09

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative ist eine sehr technische Vorlage, aber durchaus von Bedeutung, und der Bundesrat kann sie auch unterstützen.

Die Kapazität des grenzüberschreitenden Stromübertragungsnetzes ist physikalisch bedingt begrenzt. Heute sagt das Gesetz, dass diese begrenzten knappen Kapazitäten durch ein marktorientiertes Verfahren, d. h. durch Auktionen, versteigert werden. Gleichzeitig sieht das Stromversorgungsgesetz vor, dass gewisse Stromlieferungen bei der Kapazitätsvergabe einen Vorrang geniessen, diese müssen darum nicht ersteigert werden. Die Kommission hat zu Recht festgestellt, dass das die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit gefährden kann. Das Potenzial von vorrangigen Stromlieferungen überschreitet auch die verfügbare Kapazität des Übertragungsnetzes bei Weitem. Gingen bei Swissgrid eines Tages zu viele Gesuche um Erteilung eines Vorrangs ein, müssten besondere Massnahmen zur Wahrung der Netzstabilität ergriffen werden. Zur Vermeidung einer solchen Situation sieht jetzt diese parlamentarische Initiative eine Anpassung im Stromversorgungsgesetz vor, was grundsätzlich richtig ist.

Eine Streichung des Vorrangs für Kunden in der Grundversorgung trägt erheblich dazu bei, das Problem zu entschärfen. Heute sind, wie Sie wissen, die Strompreise im Ausland tiefer als in der Schweiz, und der Import von Strom aus dem Ausland ist entsprechend attraktiv. Die zukünftige Entwicklung kann durchaus dazu führen, dass Grundversorger vermehrt um Erteilung eines Vorranges ersuchen, um Auktionskosten zu sparen. Weil das Volumen der Stromlieferung in der Grundversorgung sehr gross ist, kann dies je nach Anzahl der ersuchten Vorränge die Grenzkapazitäten stark unter Druck bringen. Diesen Vorrang haben wir in der Praxis bis heute noch nie gewährt. Wir reden also über etwas, was eigentlich präventiv wirken sollte; die geschilderte Situation kann aber durchaus eintreten.

Eine Streichung ändert somit nichts am Status quo, und ich möchte betonen, dass sie insbesondere auch die grundversorgten Kunden nicht benachteiligt. Der Strom für Haushalte wird also deswegen nicht teurer.

Auch für Lieferungen aus erneuerbaren Energien besteht heute nach Gesetz ein Vorrang. Heute kann international jeglicher Strom mit Herkunftsnachweisen als grün und erneuerbar zertifiziert werden. Die Preise für diese Herkunftsnachweise sind leider sehr, sehr tief. Es besteht somit ein finanzieller Anreiz, als grün zertifizierten Strom im Ausland zu beschaffen und diesen dann unter Nutzung des Vorrangs in die Schweiz zu importieren. Weil das Potenzial der vorrangigen Stromimporte aus erneuerbaren Energien theoretisch unbegrenzt ist, stellt dieser Vorrang tatsächlich eine grosse Gefahr für das Übertragungsnetz dar.

Wie der Vorrang für Lieferungen in die Grundversorgung wurde dieser Vorrang bislang auch noch nie gewährt. Die einzige Ausnahme bilden gewisse Leistungen im Bereich der Grenzwasserkraftwerke. Eine Streichung dieses Vorrangs hat also ebenfalls keine Auswirkungen auf den Status quo. Die Streichung steht aber auch nicht im Widerspruch zur Energiestrategie. Sie kommt vielmehr unserer inländischen Wasserkraft zugute, da sie günstige Importe reduziert. Somit unterstützt sie den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energie.

Was die Langfristverträge betrifft, so ist der Bundesrat mit der Beibehaltung des Vorrangs einverstanden. Der Vollzug dieses Vorrangs funktioniert seit Jahren reibungslos. Das Volumen dieser vorrangigen Lieferungen ist begrenzt, und es nimmt auch von Jahr zu Jahr ab. Es besteht deshalb weder ein Problem für das Übertragungsnetz noch für die Versorgungssicherheit. Gleichsam wird auch die Investitions- und Rechtssicherheit für die Halter dieser Langfristverträge gewahrt. Ich betone nochmals, dass diese Verträge zeitlich begrenzt sind. Die Bezugsrechte und mit ihnen die vorrangigen Lieferungen gehen im Vergleich zu 2015 bis ins Jahr 2020 um zirka 40 Prozent und bis ins Jahr 2025 sogar um 50 Prozent zurück. Die Beibehaltung des Vorrangs zugunsten der Langfristverträge ist damit aus unserer Sicht nach wie vor vertretbar.

Schliesslich soll ein Vorrang für die 23 Grenzwasserkraftwerke beibehalten werden. Die Nutzung der Grenzgewässer ist durch verschiedene Staatsverträge und Konzessionen geregelt. In diesen Verträgen regeln wir auch die Hoheitsanteile, welche den Anrainerstaaten zustehen. Der Grenzwasserkraftvorrang stellt sicher, dass die Hoheitsanteile der Anrainerstaaten auch dann staatsvertragskonform, d. h. frei von zusätzlichen Abgaben, zur Verfügung gestellt werden können. [PAGE 304]

Die Mehrheit Ihrer Kommission will nun, dass der Vorrang zugunsten der Langfristverträge nur noch während maximal zehn Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regelung genutzt werden kann. Der Bundesrat erachtet diese Befristung als nicht sinnvoll. Erstens ist das ursprüngliche Ziel dieser parlamentarischen Initiative ein technisches, nämlich die Sicherstellung der Netzstabilität. Diese Vorränge stellen heute und auch in Zukunft keine Gefahr für die Netzstabilität dar. Zweitens ist diese Sunset-Klausel auch unnötig, weil die Langfristverträge, wie ich ausgeführt habe, sowieso mit der Zeit auslaufen und deshalb nach und nach immer weniger Kapazität beanspruchen. Drittens sind die Langfristverträge auch Gegenstand der Verhandlungen mit der Europäischen Union.

Der Bundesrat unterstützt deshalb die Vorlage in der Fassung des Ständerates und gemäss dem Antrag der Minderheit Fässler Daniel.

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