Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-09
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-09
Wortprotokoll
Die Pflicht zur Eintragung von Einzelunternehmen in das Handelsregister ab einem Schwellenwert von 100 000 Franken ist seit Jahrzehnten so. Das allein ist zwar noch kein Argument, das auch in alle Ewigkeit so zu behalten, aber dieser Schwellenwert gab in der Vergangenheit vor allem einfach nie Anlass zu Diskussionen - ich möchte das wirklich betonen. Auch bei den KMU-Entlastungsprogrammen wurde nie gesagt, man wolle diesen Schwellenwert ändern; er wurde weder in der Vernehmlassung noch in der Detailberatung in Ihrem Rat infrage gestellt. Der Antrag auf eine Erhöhung des Schwellenwertes wurde erst im Zweitrat gestellt - ich habe das bereits in beiden Räten ausgeführt.
Die Erhöhung des Schwellenwertes, wie sie der Nationalrat vorsieht, kann zu einem grundlegenden Systemwechsel im Konkursrecht führen. Wir sind einfach der Meinung, dass ein Schwellenwert etwas Absolutes ist und eine einschneidende Wirkung haben kann. Man muss gründlich überlegen, warum und wo die Grenze gezogen wird, und dieser Entscheid setzt unseres Erachtens einfach voraus, dass sich alle Betroffenen dazu äussern können. Erst dann kann man aufgrund der verschiedenen Standpunkte und in Kenntnis der möglichen Auswirkungen - gerade im Konkursrecht, ich sage es noch einmal - auch entscheiden und die verschiedenen Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.
Es wäre wirklich ein schlechtes Zeichen, wenn man solch grundlegende Änderungen an einer Vorlage ohne Vernehmlassung, ohne Regulierungsfolgenabschätzung und vor allem auch an den Kantonen vorbei in der Beratung so einspeisen würde.
Ihre Kommission war ja schon einstimmig, sodass ich Sie gar nicht mehr darum bitten muss, aber es ist wichtig, dass Ihr Rat noch einmal ein klares Zeichen setzt, damit man das dann auch im Nationalrat sieht. Ich meine, man kann alle Fragen jederzeit vorbringen, man kann sie auch abklären, aber bitte nicht in einer Vorlage einen unter Umständen grundlegenden Systemwechsel einfach so einführen. Dafür haben wir ein Verfahren, um eben gerade solche Fragen in einem Gesetzgebungsprozess auch mit allen Stakeholdern abzuklären und auch vertieft zu prüfen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie an Ihrem ursprünglichen Entscheid festhalten.