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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-09

Wortprotokoll

Zur Frage von Herrn Ständerat Caroni: Es ist für den Bundesrat immer wieder ein Dilemma, wie streng er mit Ihren Motionstexten sein soll - ist es wirklich eine Motion oder nicht doch eher ein Postulat? Sie haben heute gemäss Parlamentsgesetz nicht mehr die Möglichkeit, eine Motion in ein Postulat umzuwandeln; der Bundesrat kann dem Zweitrat eine Änderung der Motion suggerieren, aber grundsätzlich sind Sie für Ihre Motionstexte verantwortlich. Wir wollten hier nicht kleinlich sein und sagen, das sei nicht wirklich eine Motion, wenn das Kriterium ist, dass eine Gesetzesänderung vorgeschlagen wird. Hier wird der Auftrag gegeben zu prüfen, ob gesetzliche Grundlagen geändert werden müssen. Wir wollten etwas grosszügig sein und haben gesagt, dass wir das Anliegen der Motion entgegennehmen und teilen. Allenfalls kann der Zweitrat überlegen, ob das nun doch eher nur Postulatscharakter hat.

Die Hauptsache ist - das ist ja die Stossrichtung dieser Motion, und die teilen wir, Herr Ständerat Jositsch hat es gesagt -, dass hier explizit gesagt wird, dass es gemeinsam mit den Kantonen gemacht werden soll. Bei allen Fragestellungen, die manchmal mit grosser Ernsthaftigkeit vorgebracht werden, ist es immer wieder wichtig und sinnvoll, dass wir die Kompetenzordnungen in unserem Land nicht plötzlich unter Druck vergessen oder verlassen. Wenn Sie Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung lesen, sehen Sie, dass der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren. Wir haben ganz klare Kompetenzordnungen.

Ich bitte Sie, vielleicht wieder mal den Bericht Malama hervorzunehmen; er wurde damals aufgrund eines Postulates Malama (10.3045) mit grossem Aufwand erstellt. Es ist ein umfassender Bericht darüber, wie die innere Sicherheit in unserem Land, wie die Kompetenzen aufgrund der Bundesverfassung festgelegt sind. Wer macht was? Wie soll die Koordination erfolgen? Ihre Sicherheitspolitische Kommission und auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates haben diesen Bericht intensiv diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass es keinen Anlass gibt, an dieser Kompetenzordnung etwas zu ändern. Deshalb muss ich nun manchmal wieder darauf verweisen. Es ist auch für die Bevölkerung ganz wichtig, einerseits zu wissen, dass diese Kompetenzen und Zuständigkeiten geklärt sind. Andererseits, und das ist der wesentliche Inhalt der Motion Jositsch, ist natürlich klar, dass es hier eine Koordination braucht.

Es gibt ja den Sicherheitsverbund Schweiz von Bund und Kantonen. Er besteht aus der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz und der Militär- und Zivilschutzdirektorenkonferenz aufseiten der Kantone, aus dem EJPD und dem VBS aufseiten des Bundes. Dieser Sicherheitsverbund stellt eigentlich sicher, dass genau bei solchen Fragestellungen die Koordination funktioniert. Das heisst aber nicht, dass wir da etwas ändern und zum Beispiel sagen: Der Bund macht jetzt mehr. Vielmehr geht es darum, dass sichergestellt ist, dass die Koordination funktioniert.

In diesem Sinne können wir die Motion zur Annahme empfehlen. Selbstverständlich teilt der Bundesrat auch die Ansicht des Motionärs, dass dem Schutz der Bevölkerung vor terroristischen und extremistischen Anschlägen höchste Priorität [PAGE 173] gehört, auch im Bewusstsein, dass gerade religiöse Gemeinschaften und Minderheiten besonders bedroht sind. Auch den Beitrag von Herrn Ständerat Cramer nehme ich gerne entgegen. Es geht um die jüdischen Gemeinschaften, aber es geht auch um andere, gerade auch um muslimische Gemeinschaften, die hier sicher besonders exponiert sind. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass wir hier nicht gewichten, sondern uns einfach bewusst sind, wo die besonderen Gefährdungen sind, und in Koordination mit den Kantonen wirklich mit allen Mitteln, die möglich sind, sicherstellen, worauf unsere Bevölkerung ein Anrecht hat, nämlich den Schutz vor terroristischen und extremistischen Anschlägen.

Die Anliegen der religiösen Gemeinschaften werden natürlich regelmässig auch an die Bundesbehörden herangetragen. Wir haben auch versucht, eine Antwort darauf zu geben, indem wir gesagt haben: Ja, man muss dann auch noch bei verschiedenen Bundesstellen vorbeigehen. Sie haben das Eidgenössische Departement des Innern erwähnt. Selbstverständlich ist auch das VBS betroffen, selbstverständlich auch mein Departement. Uns ist es ein grosses Anliegen, dass auch innerhalb der Bundesverwaltung gut koordiniert wird und dass die religiösen Gemeinschaften eine Ansprechstelle in der Verwaltung haben, um ihre Anliegen einbringen zu können. Aus diesem Grund habe ich im EJPD jetzt das Bundesamt für Justiz beauftragt, die EJPD-interne Koordination zu verstärken und vermehrt auch als Kontaktstelle nach aussen zu fungieren. Ich denke, das Bundesamt für Justiz ist hier eigentlich die richtige Stelle, in Bezug auf seine Aufgabenstellung, in Bezug auch auf die Neutralität und die Querschnittaufgaben, die es innerhalb der Bundesverwaltung eh wahrnimmt. Wir möchten, dass klar ist, dass es auch auf Bundesebene eine Ansprechstelle für die religiösen Gemeinschaften gibt.

Wir werden diese Fragen sicher auch im Bundesrat noch vertiefen, aber wir haben bereits versucht, die Koordination auf Bundesebene und mit den Kantonen zu verstärken, wo es mit Blick auf das Ziel nötig ist, die Schutzfunktion und das Gewaltmonopol des Staates sicherzustellen und die Aufgaben erledigen zu können, die der Staat zu erledigen hat.