Jositsch Daniel · Ständerat · 2017-03-09
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-09
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion möchte den Bundesrat beauftragen, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, ob bzw. welche Massnahmen zu treffen wären, um im Zusammenhang mit terroristischer und extremistischer Gefahr die Sicherheit von religiösen Gemeinschaften zu gewährleisten, und ob allfällige gesetzliche Anpassungen notwendig sind.
Seit den Vorfällen im September 2001 besteht in Europa und weltweit eine gewisse Terrorgefahr und eine Bedrohungslage, wie Sie alle wissen. In jüngerer Vergangenheit ist diese Bedrohung stetig angestiegen, und sie ist in unangenehmer oder bedrohlicher Art und Weise auch immer näher gekommen. Die verantwortlichen Behörden betrachten die Schweiz nicht als primäres Ziel. Doch auch ein nichtprimäres Ziel ist ein Ziel und kann zum Ziel werden. Deshalb sind wir gut beraten, wenn wir die entsprechenden Schutzmassnahmen ergreifen. Weil wir natürlich Prioritäten setzen müssen, müssen wir uns auf diejenigen Gruppen konzentrieren, die besonders gefährdet sind.
Nicht alle Gruppen in unserem Land sind gleich gefährdet, gewisse Minderheiten stehen hier im Vordergrund. Sie wissen auch, dass sich die Gefahr, die von terroristischer und extremistischer Gewalt ausgeht, gegenüber früheren Gefährdungen, zum Beispiel jenen in den Siebzigerjahren, gewandelt hat. Heute geht die Gefahr auch von Einzeltätern aus, die im Internet radikalisiert werden, natürlich auch weniger kontrolliert werden können und irgendwo - auch in unserem Land - auftreten können. Anschläge in Nachbarländern haben gezeigt, dass hier sehr wenig notwendig ist und dass - ich sage das jetzt etwas zynisch - die Fantasie solcher Täter, wie sie ihre Taten verüben möchten, fast keine Grenzen kennt.
Bestimmte Minderheiten, die besonders exponiert sind, machen sich natürlich auch in unserem Land Sorgen. Der Bundesrat hat einen Bericht erstellen lassen. Dieser Bericht vom November des vergangenen Jahres stammt vom EDI und stellt fest, dass zurzeit klar eine erhöhte Gefahrenlage mit Bezug auf jüdische Institutionen und jüdische Gemeinschaften in unserem Land besteht. Es wird auch anerkannt, dass es die Pflicht der Behörden ist, die Pflicht des Staates ist, den notwendigen Schutz für bedrohte Minderheiten in unserem Land zu gewährleisten. Aktuell übernehmen die jüdischen Gemeinschaften in unserem Land diesen Schutz, ich würde sagen, ergänzend zu den Massnahmen der öffentlichen Hand auf privater Basis.
Ich denke, dass das eine - ich sage es jetzt einmal vorsichtig - nicht ganz befriedigende Lösung ist, auf der einen Seite aus rechtsstaatlichen Gründen. Es ist letztlich die Aufgabe des Staates, den Schutz der Personen, der Menschen in unserem Land zu gewährleisten. Es ist eine der zentralen öffentlichen Funktionen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und sie geht mit dem Gewaltmonopol einher, das der Staat zu Recht in Anspruch nimmt. Auf der anderen Seite sind solche privaten Schutzmassnahmen natürlich auch [PAGE 172] unkontrolliert, unkoordiniert oder unkoordinierter, so professionell sie auch sein mögen.
Insofern ziehe ich es vor, dass der Schutz von Minderheiten, die in unserem Land besonders gefährdet sind, mindestens in enger Absprache mit der öffentlichen Hand oder in erster Linie von der öffentlichen Hand ausgeht. Mit der Motion möchte ich deshalb den Bundesrat auffordern, mit den Kantonen zusammen eine Auslegeordnung zu erstellen und zu evaluieren, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie das Gefühl haben, wir hätten vor Kurzem die gleiche Debatte hier schon einmal geführt, dann spielt Ihnen Ihr Gedächtnis keinen Streich. Wir haben in der letzten Session über ein ähnliches Postulat von mir (16.3650) bereits entschieden. Damals waren die Kritiker hier in diesem Rat in der Überzahl. Man fürchtete, die Kantone seien zu wenig eingebunden und würden in diesem Bereich, der eigentlich in ihrer Kompetenz liegt, übergangen. Mit der vorliegenden Motion wird klar zum Ausdruck gebracht, dass es um eine Koordination der kantonalen Aufgaben geht, dass also den Kantonen nichts weggenommen wird, sondern dass eine Koordinationsfunktion des Bundes zusammen mit den Kantonen stattfinden soll.
Damit können wir dieses, ich nenne es einmal, unwürdige Schwarz-Peter-Spiel, das in den vergangenen Monaten in dieser Frage stattgefunden hat, unterbrechen. Der Bund sagt jeweils, die Kantone seien zuständig; die Kantone sagen, die Gemeinden seien zuständig; die Gemeinden sagen, sie hätten nicht die Möglichkeiten und Kräfte, um sich dieses Problems anzunehmen. Wir sind gut beraten, hier aktiv zu werden, bevor - was ich nicht hoffe, was man aber auch nicht ausschliessen kann - irgendetwas passiert. Wir sollten präventiv handeln und das Heft in die Hand nehmen. In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen.
Ich habe jetzt vor allem oder ausschliesslich von der jüdischen Gemeinschaft und von jüdischen Institutionen in der Schweiz gesprochen. Sie stehen im Moment aufgrund der aktuellen Terrorsituation etwas im Vordergrund, auch aufgrund der Ereignisse im Ausland. Aber wenn Sie die Motion lesen, sehen Sie, dass es nicht ausschliesslich um die jüdische Minderheit geht. Es geht generell um religiöse Minderheiten, die einer entsprechenden Bedrohung ausgesetzt sind. Denken Sie z. B. an die aktuellen Ereignisse in der Türkei. Es ist durchaus möglich, dass aufgrund dieser Situation in ein paar Monaten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind. Es geht generell darum, dass gefährdete Minderheiten in unserem Land geschützt werden.
Entsprechend ersuche ich Sie, wie es auch der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen.