Bäumle Martin · Nationalrat · 2017-03-09
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-03-09
Wortprotokoll
Der Ständerat hat die Terminierung dieser Langfristverträge, der sogenannten LTC, nicht diskutiert, weil er davon ausging, dass sie irgendwann sowieso dahinfallen werden. Frau Bundespräsidentin Leuthard hat ausgeführt, man gehe im Moment davon aus, dass bis 2025 geschätzt bis zu 50 Prozent dahinfallen könnten. Wir wissen es nicht, weil die Branche uns dazu keine Unterlagen liefert. In der Kommission wurde damals, 2007, genau die gleiche Diskussion geführt. Aber man ging, wie gesagt, davon aus, dass die zweite Etappe der Marktliberalisierung 2010 bis 2012 komme und dieses wirtschaftliche Privileg einzelner Unternehmen dann auslaufen werde. Wenn wir damals gewusst hätten, dass es bis 2017 oder noch viel länger geht, hätten wir damals schon eine Terminierung ansetzen müssen. Eine Sunset-Regelung bis 2028 ist nicht nur grosszügig, sie ist eigentlich extrem grosszügig und wird möglicherweise am Ende noch 30 bis 50 Prozent der Verträge betreffen. Das heisst, der Investitionsschutz, der von Herrn Fässler angetönt wird, ist eigentlich absolut unberechtigt. Es ist eine reine Privilegierung von einzelnen Unternehmungen, die aber nicht offenlegen, was sie eigentlich mit diesem Privileg machen.
Ich finde aber die Debatte, die heute geführt wird - Atomstrom Ja oder Nein -, völlig falsch. Darum geht es nicht. Es geht vielmehr erstens darum, unsere Position bei den Verhandlungen über das Stromabkommen zu verbessern. Wenn diese Vorränge wegfallen, ist unsere Verhandlungsposition gegenüber Europa, die sonst schon schwierig ist, weil wir nicht über den institutionellen Rahmen sprechen wollen - zumindest ein Teil des Rates -, sehr, sehr schwierig. Zweitens brauchen wir unabhängig von einem Stromabkommen die Marktkoppelung; wir sollten sie erhalten. Wenn wir dort [PAGE 306] bilateral einen Plan B mit der EU entwickeln wollen, sind diese Vorränge hinderlich. Wenn wir wie heute keine Marktkoppelung haben und die anderen Länder sie haben, führt das auf der einen Seite dazu, dass Swissgrid faktisch mehr Kosten hat, die wir alle bezahlen müssen. Auf der anderen Seite gibt es, weil wir die Kapazitäten nicht begrenzen können, ein zusätzliches Risiko für die Netzstabilität. Das heisst, es tritt genau das Gegenteil von dem ein, was Herr Fässler sagt. Er hat offenbar das Problem nicht verstanden. Er sollte mit Swissgrid sprechen, die Problematik ist genau umgekehrt. Wenn wir diese Vorränge belassen, ist das ein zusätzliches Risiko für unsere Netzstabilität und bedeutet zusätzliche Kosten für Swissgrid zugunsten von einzelnen Unternehmen. Irgendjemand wird diese Rechnung sowieso bezahlen müssen. Wenn wir der Mehrheit folgen, ist es irgendwann derjenige, der diese Vorränge eben nicht mehr hat. Oder wenn wir einzelnen Unternehmen diese Vorränge weiterhin gewähren, dann bezahlt Swissgrid, dann bezahlen die Kunden, dann bezahlen wir alle. So einfach ist diese Geschichte.
In diesem Sinne ist der Mehrheitsantrag eigentlich auch eine Brücke zum Ständerat, damit er diese Thematik nochmals anschauen kann. Man könnte auch schauen, wie lange genau diese Verträge laufen. Das müsste die Branche offenlegen, und man könnte sogar eine differenzierte Sunset-Regelung machen. Aber wenn wir nichts regeln und einen impliziten Rechtsanspruch mit möglichen Entschädigungen ableiten - wobei ich nicht wüsste, was wir zu entschädigen hätten -, machen wir hier wieder eine einseitige Marktbevorteilung für eine, zwei oder drei Unternehmungen.
Zum Schluss sage ich es noch einmal: An einer dieser Unternehmungen bin ich als Kantonsbürger und in meiner Eigenschaft als Verwaltungsrat der EKZ beteiligt. Ich müsste mich also aus egoistischen Gründen gegenteilig äussern. Ich mache das aber aus sachlichen Gründen genau nicht.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.