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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-09

Wortprotokoll

Nicht für mich. Der Gesetzgeber hat den Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes beschlossen, und dort steht eben nichts von der Anzahl Kühe und Schafe und Ziegen, die es braucht, damit eine Wohnbaute bewilligt wird. Das ist dann kantonale Praxis und Bundesgerichtspraxis. Wenn Sie das als Gesetzgeber ändern wollen, haben Sie in der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes die Möglichkeit, das dort zu verankern, wenn Sie es wünschen. Der Grundsatz gilt: Ausserhalb der Bauzone sind wir restriktiv mit der Bewilligung des Baus von Wohngebäuden. Dieser Grundsatz darf nicht einfach aufgeweicht werden.