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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-09

Wortprotokoll

Ich glaube, Herr Nationalrat Hurter, Sie sind einfach ein bisschen spät. Die Verordnung ist schon längst in Kraft, seit dem 1. Januar 2016. Insofern müssten wir höchstens die Gebühren wieder anpassen. Das erfolgt ja nur, weil die Schweiz, die in den europäischen Luftraum eingebunden ist, das europäische Luftfahrtrecht immer übernehmen muss. Die Gebühren der Luftfahrtbehörde, sagt man mir, wurden nicht angepasst. Diese bleiben weiterhin eher tief, auch im europäischen Vergleich. Angepasst werden musste aufgrund des Urteils des Bundesgerichtes die Gebühreneinnahme bei Zertifizierungen. Dort ging es im Fall Pilatus um Zertifizierungen von neuen, noch nicht auf dem Markt vorhandenen Teilen. Diese Zertifizierung ist dann offenbar nach oben angehoben worden, weil dahinter halt auch Prüfaufwand steckt. Ich kann nicht beurteilen, ob diese 13 000 Franken angemessen waren oder nicht, aber ich denke, die Motion ist überholt. Sonst müssten wir effektiv in diesem Bereich zuerst noch mit dem Bundesgericht sprechen.