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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-03-09

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-09

Wortprotokoll

Mit der Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur trägt der Bundesrat genau den Anliegen Rechnung, welche ursprünglich gewünscht und verlangt wurden. Das Bahnsystem soll transparenter und kundenfreundlicher werden, die vom Bundesrat eingesetzte unabhängige Expertenkommission brachte Vorschläge ein, damit das sehr erfolgreiche Bahnsystem der Schweiz weiterentwickelt wird. Dem Anliegen, dass die verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmungen beim Zugang zur Bahninfrastruktur gleich behandelt werden sollen, wurde Rechnung getragen. Ob dies wirklich in allen Details zielführend ist, bleibe dahingestellt. Als SP-Fraktion sind wir nicht wettbewerbsgläubig, und es ist uns sehr wohl bewusst, dass gewisse neue Konkurrenzsituationen gar zu Mehraufwänden führen können, da plötzlich mehrere Bahnunternehmen für die gleichen Strecken Ersatzmaterial, Ersatzpersonal und breit aufgestellte Unterhaltsequipen führen müssen. Und irgendjemand muss das schlussendlich ja auch bezahlen.

Fakt ist, dass seit der Bahnreform 1 im Jahre 1999 der freie Netzzugang für den nationalen Schienenverkehr bereits eingeführt ist. Im Schienengüterverkehr führte dies dazu, dass eigentlich nur im Ganzzugsverkehr Anbieter einander konkurrenzieren. Im personal- und materialaufwendigeren Einzelwagenladungsverkehr werden die faktischen Monopolanbieter auf der Schiene nicht konkurrenziert, da kaum Aussicht auf Gewinn besteht. Konkurrenten allerdings sind insbesondere Anbieter auf der Strasse, aber auch im kombinierten Verkehr, indirekt auch im Ganzzugsverkehr.

Kaum jemand verkennt Auftrag und Anliegen, den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Seit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes wird dafür gesorgt, dass der Güterverkehr gegenüber dem Personenverkehr bei der Trassenvergabe nicht mehr benachteiligt wird. Es ist richtig, dass wohl noch immer die Mehrheit in Ihrer Verkehrskommission und auch in diesem Rat es als notwendig erachtet, dass diese Verlagerung prinzipiell weiter gefördert werden soll. Über die Wege dazu lässt sich trefflich streiten. Nun aber bereits weitere Massnahmen zu verlangen, nachdem das Gütertransportgesetz effektiv erst auf den Fahrplan 2018 vollständig umgesetzt werden kann, macht kaum Sinn. Vielmehr gilt es jetzt die Auswirkungen der neuen Regelungen abzuwarten und dann allenfalls weitere Schlüsse zu ziehen.

Die Ansicht des Bundesrates ist korrekt: Mit einer integrierten Bahn, wie wir sie in der Schweiz haben, ist gesichert, dass auch in Zukunft der weltweit bekannte Erfolg des öffentlichen Verkehrs in unserem Land erhalten bleibt.

Mit ganz konkreten Massnahmen soll auch erreicht werden, dass ein theoretisch bestehendes Diskriminierungspotenzial drastisch eingeschränkt wird. Dazu sollen die Neuorganisation der Trassenvergabe, neue Spielregeln bei der Systemführerschaft, Mitwirkungsrechte der Beteiligten bei der Fahrplan- und Investitionsplanung, eine Schiedskommission zur Lösung definierter Unstimmigkeiten und last, but not least Bestimmungen zu den Passagierrechten dienen. Welche Anpassungen für das bereits heute gut funktionierende Eisenbahnsystem wirklich notwendig sind, darüber lässt sich weiterhin streiten. Es wäre allerdings fahrlässig, die Vorlage an den Absender zurückzuschicken, mit Auflagen, die das System effektiv gefährden könnten.

Als Gewerkschafter des SEV, der unter anderem auch für den Güterverkehr zuständig ist, weiss ich sehr wohl, wie bereits heute der Druck zur laufenden Effizienzsteigerung und Kostensenkung enorm ist. Scheinkonkurrenz, der Aufbau von Alibistrukturen, um Scheinwettbewerb zu ermöglichen oder [PAGE 313] Teile des Systems in der Funktionsweise den kurzfristigen Bedürfnissen und Launen einzelner Anbieter oder konjunkturellen Schwankungen zu unterwerfen, all dies könnte das Erfolgsmodell der Bahnnation Schweiz ernsthaft gefährden. Prüfen wir daher gemeinsam in einigen Jahren, nach Erhalt der Berichte des Bundesrates, ob weitere Anpassungen wirklich notwendig sind!

Für die SP-Fraktion ist es klar: Jetzt gilt es, mit der Mehrheit Ihrer KVF auf die Vorlage einzutreten.

Der Rückweisungsantrag ist aber abzulehnen. Es ist gefährlich, Auswirkungen von Anpassungen nicht zuerst zu analysieren und schon weitere zu verlangen, wie es in der Begründung des Rückweisungsantrages verlangt wird. Bei der Umsetzung gilt es allerdings sicherzustellen, dass die Ängste der Kantone aufgenommen werden und sie nicht - was ja auch nicht die Absicht ist - zu reinen Bezahlern werden.

Für einmal warnen wir vor einem Übereifer in Bezug auf Regulierungen, welche faktisch die Verkehrspolitik und auch das Staatsvermögen gefährden.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Unterstützung der Minderheit Graf-Litscher!