Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-03-09
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-09
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat will ich den Bundesrat beauftragen, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob angesichts der Klumpenrisiken durch Atomkraftwerke und mit Atomkraftwerken zusätzliche parlamentarische Aufsichtsgremien der Risikoerfassung und Risikominderung dienlich sind.
Am Beispiel der Neat-Aufsichtsdelegation konnten wir in den vergangenen Jahren erleben, dass ein spezielles Gremium - damals auch aus Not bzw. aus aktuellem, offensichtlichem Bedarf entstanden - umfassende Aufsichtsaufgaben adäquat wahrnehmen konnte und kann. Auch bei der Neat hat der Bundesrat die Aufsicht, trotzdem zeigte es sich als wertvoll, dass eine spezielle Delegation, zusammengesetzt dort aus je zwei Mitgliedern aus drei Kommission beider Räte, dem Bundesrat zweckmässige Empfehlungen abgeben kann. Dabei darf man wohl sagen, dass gerade auch aufgrund dieses Konstruktes die Herausforderungen gemeistert und der Bau der Neat wieder in ruhiges Wasser geführt werden konnten. Die Öffentlichkeit konnte am Erfolg der Tunnelbauten teilhaben, ohne dass sie weiter mit Skandalen und Problemen konfrontiert werden musste.
Jetzt macht der Bundesrat geltend, dass er in Sachen AKW ja die Aufsicht über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds wahrnehme. Wie gesagt, ist das beispielsweise auch bei der Neat so. Zudem macht er geltend, dass die Betreiber ja ohnehin verpflichtet sind, radioaktive Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen.
Geschätzte Frau Bundespräsidentin, das Postulat will einen Bericht, der umfassend darlegt, ob zusätzliche Aufsichtsgremien der Risikoerfassung und Risikominimierung bei den AKW dienlich wären. Ein Bericht ist ergebnisoffen und soll eben gerade diese Frage klären.
Der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, der bereits in den Fokus der Eidgenössischen Finanzkontrolle geriet, ist nur ein Teil davon. Interessanterweise wurden da Feststellungen gemacht, welche uns auf entsprechende Fragen in den zuständigen Aufsichtsgremien der Finanzkommission und deren Subkommission vorgängig während mehreren Jahren vehement als völlig unproblematisch deklariert wurden. In der Begründung zur Ablehnungsempfehlung meines Postulates weist der Bundesrat sogar darauf hin, dass er mit der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle umzusetzen gedenke, allerdings nur zum Teil. Das gibt zu denken. Klumpenrisiken bei AKW gehen möglicherweise weit über deren Stilllegungs- und Entsorgungsrisiken hinaus. Genau das gälte es zu analysieren, um uns, dem Parlament, die Entscheidgrundlage zu geben, bei Bedarf angepasste Aufsichtsinstrumente einzuführen.
Es ist nicht gerade unwahrscheinlich, dass sich dieser Rat in den kommenden Jahren mit grossen Beträgen - Kosten, Entschädigungen und dergleichen - im Zusammenhang mit AKW zu beschäftigen haben wird. Wenn allenfalls ein geeignetes parlamentarisches Aufsichtsgremium neu geschaffen würde, könnte uns dies möglicherweise besser auf diese Herausforderungen vorbereiten. Das wissen wir aber noch nicht. Die Verwaltung sollte uns meines Erachtens diese Vorarbeiten in einem Bericht mit Lösungsansätzen liefern. Das und nur das verlangt mein Postulat; dies als Auslegeordnung für unsere Entscheidfindung.[GZ]
Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen.