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Wobmann Walter · Nationalrat · 2017-03-09

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-09

Wortprotokoll

Mit meiner Motion beantrage ich die ersatzlose Streichung der VOC-Abgabe. Sie sollte ja eine Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen sein, das heisst konkret auf Lösungsmitteln. Lösungsmittel finden sich vor allem in Produkten wie Farben, Lacken, Reinigungsmitteln, Dichtstoffen, Klebstoffen, Sprays usw.

Die VOC-Abgabe kostet die Unternehmen pro Jahr rund 130 Millionen Franken. Hinzu kommt ein nicht zu unterschätzender administrativer Mehraufwand, welcher die Unternehmen zusätzlich belastet. Aufgrund der aktuellen Situation mit der weiterhin anhaltenden Frankenstärke ist es absolut zwingend, dass die Belastungen der Wirtschaft sukzessive reduziert werden können, damit unsere Unternehmen im globalen Wettbewerb wieder gleich lange Spiesse haben. Die VOC-Abgabe ist ein Beispiel, das zeigt, dass mit einer einfachen Massnahme, also der Streichung einer Abgabe, eine grosse Wirkung für die betroffenen Branchen erzielt werden könnte.

Zudem ist die VOC-Abgabe bei der Bevölkerung kaum bekannt. Somit kann sie auch nicht als eigentliche Lenkungsabgabe dienen. Und auch hier drinnen im Saal hat es viele Leute, die diese VOC-Abgabe bis heute kaum kennen oder kannten; ich habe in den letzten Tagen den entsprechenden Test gemacht. [PAGE 320]

Mit den in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerten sind bereits genügend Instrumente vorhanden, um die bisherigen Reduktionen in diesem Bereich auch weiterzuführen. Zusätzlich ist zu bemerken, dass die Entwicklungen in diesem Bereich ohnehin auf eine Verminderung dieser Stoffe, also der Lösungsmittelstoffe, hinzielen. Die Streichung der bisherigen Abgabe, also der VOC-Abgabe, führt damit zu einer Senkung der administrativen und finanziellen Kosten, ohne die Erfolge in diesem Bereich infrage zu stellen.

Gleichzeitig sorgt diese Massnahme dafür, dass Produkte von Schweizer Firmen im inländischen Markt gegenüber Direktimporten oder im Rahmen des Einkaufstourismus im Ausland gekauften Produkten nicht benachteiligt sind. Zur Erinnerung: Kein einziges Nachbarland kennt diese Abgabe. Aber die Leute gehen ins Ausland und kaufen dort Sprays, Dichtstoffe, Leim usw. Das wird alles auch dort eingekauft und in die Schweiz eingeführt, ohne dass eine VOC-Abgabe erhoben worden wäre. Das kann es wirklich nicht sein, da ist der Schweizer Markt eindeutig benachteiligt.

Die Grössenordnung der Preise ist natürlich unterschiedlich. Je nachdem, wie viel Lösungsmittel ein Produkt enthält, ist die Abgabe höher oder tiefer, aber pro Kilo sind es 3 Franken. Ein Beispiel: Ein Liter Lösungsmittel hat einen Warenwert von etwa Fr. 1.50, je nach Hersteller kann es auch mehr kosten. Die Abgabe für diesen Liter beträgt 3 Franken, das macht also Fr. 4.50. In Deutschland kaufen Sie das umgerechnet für Fr. 1.50 oder noch weniger ein. Also das kann wirklich so nicht sein, das geht nicht. Es heisst immer, die Schweiz sei eine Hochpreisinsel, aber es hat viele Gründe, warum das so ist, und das hier ist auch einer dieser Gründe.[GZ]

Ich bitte Sie also, diese Motion entsprechend anzunehmen.