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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-03-09

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-09

Wortprotokoll

Wir bleiben gerade beim Thema. Mit meiner Motion will ich den Bundesrat beauftragen, einen Massnahmenplan mit Szenarien vorzulegen, wie Haftungsrisiken aus der Stilllegung von Atomkraftwerken und der Entsorgung von radioaktiven Abfällen für die öffentliche Hand auf den Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde reduziert oder ausgeschlossen werden können. Dazu sind Berechnungen zur Risikosituation vorzunehmen, welche aufgrund von Schätzungen für Kosten und Finanzierung berechnet werden. Ebenfalls sollen verschiedene Kosten- und Finanzierungsszenarien erarbeitet werden, wobei auch Renditeerwartungen und Inflationsraten zu berücksichtigen sind.

Der Bundesrat empfiehlt, meine Motion abzulehnen, und weist auf die angeblich volle Kostenverantwortung der Betreiber hin. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat aber auch ausdrücklich fest: Ist die Kostenübernahme durch die Betreiber entlang der ganzen Haftungskaskade wirtschaftlich nicht tragbar, "beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt". Genau um diese Risikoschätzungen geht es. Dazu gilt es auch Methoden zu entwickeln, damit Kosten- und Finanzierungsszenarien erarbeitet werden können. Gerade als Finanzpolitiker erachte ich es als zwingend notwendig, solche Szenarien zu kennen. In der Wirtschaft sind solche Grundlagen gang und gäbe und gehören zu den Selbstverständlichkeiten einer sorgfältigen, vorausschauenden Geschäftsführung. Das Ziel muss es meines Erachtens sein, dass diese Risiken von der Öffentlichkeit nicht getragen werden müssen. Es gilt Bund, Kantone und Gemeinden vor den Folgen zu bewahren, wenn Betreiber leichtfertig Risiken eingegangen sind, welche sie zu tragen kaum in der Lage sind. Es geht auch nicht, dass man nun aufseiten der Betreiber versucht, sich durch die Aufteilung der Unternehmungen in verschiedene Unternehmenseinheiten aus der Verantwortung zu stehlen. Aber gerade darauf haben faktisch auch die bisherigen Revisionen der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung kaum Auswirkungen.

Ebenfalls nicht missachtet werden darf der Sachverhalt, dass durch bedeutende Beteiligungen die öffentliche Hand bereits heute direkt haftet und zudem durch die Option des Tragens der ungedeckten Kosten nochmals zum Zug kommen könnte. Wie bereits vorhin bei meinem Postulat 15.3662, "Finanzielle Klumpenrisiken bei Atomkraftwerken. Aufsichtsgremium", dargelegt, gilt es nebst den Risiken der öffentlichen Hand als Teilhaberin solcher Werke auch noch deren Risiken aufgrund der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung durch möglicherweise ungedeckte Kosten zu beurteilen. Ich denke, es ist klar unsere Aufgabe, zumindest die zusätzlichen Risiken zu kennen und als Interessenvertreter der Bewohner und Bewohnerinnen dieses Landes Massnahmen zu entwickeln, damit die Haftungsrisiken für die Öffentlichkeit einerseits bekannt, andererseits aber auch minimiert werden. Die vorliegende Motion gibt hierzu dringend notwendige Instrumente in die Hand.

Ich bitte Sie, aus finanzpolitischer Verantwortung meine Motion anzunehmen.