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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-03-13

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-03-13

Wortprotokoll

Die Frage betrifft offenbar die sogenannten privatrechtlichen Grenzgängerversicherungen. Diese versichern dem Krankenversicherungsgesetz entsprechende Leistungen und können von Personen, die in einem EU-Land wohnen und in der Schweiz grundsätzlich KVG-versicherungspflichtig wären, als Option zur Versicherung nach KVG gewählt werden. Die Finma hat in einem Schreiben im Frühling 2016 den Krankenversicherern indes mitgeteilt, dass die Aufsichtszuständigkeit für diese privaten Versicherungsprodukte ungeklärt und dass insbesondere offen sei, ob das Land, in welchem die Versicherten ihren Wohnsitz haben, die Aufsichtszuständigkeit beansprucht.

Dementsprechend besteht aus Sicht der Finma das Risiko von nichterlaubter Versicherungstätigkeit im Ausland. Aus diesem Grund ruft die Finma im genannten Schreiben in Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit die Privatversicherer auf, keine neuen Grenzgängerversicherungen mehr abzuschliessen, bis der Nachweis erbracht ist, dass diese Tätigkeit im jeweiligen Land erlaubt ist. Gleichzeitig erklärt die Finma ihre Bereitschaft, mit den Versicherern Lösungsvorschläge zu prüfen, nach denen bestehende Versicherungen in einen ordnungsgemässen Zustand überführt werden können. Im Weiteren kann darauf hingewiesen werden, dass Grenzgänger mit ausländischem Wohnsitz, die eine obligatorische Krankenversicherung nach KVG besitzen, durchaus Krankenzusatzversicherungen mit einem Schweizer Versicherer abschliessen dürfen.

[VS][GZ]

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