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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2017-03-13

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2017-03-13

Wortprotokoll

In Block 1 geht es mehrheitlich um die Mehrwertsteuer. Ich erinnere Sie daran, dass wir in der Frage der Mehrwertsteuer drei Lösungsansätze haben: Der Bundesrat beantragt 1,5 Prozent, der Ständerat 1 Prozent und die Mehrheit Ihrer Kommission 0,6 Prozent.

In diesem Saal gibt es wohl niemanden, der die Mehrwertsteuer leichtfertig erhöhen möchte. Für uns alle ist das ein schwieriger und gut zu überlegender Schritt. Wenn wir unser Ziel vor Augen halten, die AHV und die zweite Säule bis 2030 zu stabilisieren, gehört eine Erhöhung der Mehrwertsteuer dazu. Es gibt kaum eine andere Lösung, die mehrheitsfähig ist. Die Frage ist namentlich, ob wir im Jahr 2025 eine Erhöhung von 0,4 Prozent brauchen oder nicht, damit die AHV keine negativen Zahlen schreibt.

Werfen wir einen kurzen Blick zurück. Auf die Mehrwertsteuer wurde bereits in der Vergangenheit zurückgegriffen, wenn die Finanzierung der AHV aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet war. Dies wurde in der Bundesverfassung in Artikel 130 Absatz 3 vorgesehen, und die Bundesversammlung hat bei der Erhöhung des Mehrwertsteuer-Prozentsatzes zugunsten der AHV bereits von der ihr übertragenen Kompetenz Gebrauch gemacht. Wenn wir nun die AHV und die zweite Säule bis ins Jahr 2030 stabilisieren wollen, müssen wir nebst höheren Lohnabzügen auch die Mehrwertsteuer erhöhen, denn auch die AHV hat ein substanzielles Problem, weil wir immer älter werden, also weil die demografische Entwicklung die Struktur verändert. Die demografische Entwicklung ist Fakt, ob wir das wollen oder nicht, und diese demografische Entwicklung kostet Geld, ob wir das wollen oder nicht.

Der Verwendung von Mehrwertsteuereinnahmen zugunsten der AHV liegt die Idee zugrunde, eine zu hohe Belastung der Beitragszahlenden zu vermeiden, indem die gesamte Bevölkerung, Rentnerinnen und Rentner eingeschlossen, solidarisch zur Finanzierung beiträgt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir seit zwanzig Jahren keine AHV-Reform mehr gemacht haben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir den Umwandlungssatz senken und das Frauenrentenalter erhöhen müssen; und dafür brauchen wir die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen.

Der Mehrwertsteuersatz bleibt nach dem Willen von Nationalrat und Ständerat weiterhin auf 8 Prozent. Die 0,3 Prozent, welche bis Ende 2017 an die IV-Zusatzfinanzierung fliessen, können direkt in die AHV umgeleitet werden. Hier besteht Übereinstimmung. Dann wird im Jahr 2021 eine Erhöhung von 0,3 Prozent erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist im Zusammenhang mit der Angleichung des AHV-Referenzalters von Mann und Frau auf 65 Jahre zu sehen. Auch in dieser Frage besteht Übereinstimmung. Schliesslich wird nach dem Willen des Ständerates im Jahr 2025 eine weitere Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte erfolgen. Wir haben also in der ersten und in der zweiten Stufe Übereinstimmung. In der dritten Stufe gehen die Meinungen auseinander.

Nachdem der Ständerat in dieser Frage einstimmig, ohne Gegenstimme, für die 1-Prozent-Lösung gestimmt hat, bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, sich dem Ständerat anzuschliessen. Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, beim Export der Kinder- und Waisenrenten für Pflegekinder dem Einzelantrag Hess Lorenz zu folgen, bei der Frage der Mehrwertsteuer der Minderheit Humbel und bei den Differenzen im VAG ebenfalls den Minderheiten Humbel.