Frehner Sebastian · Nationalrat · 2017-03-13
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-13
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat am letzten Donnerstag weitreichende Zugeständnisse gegenüber dem Ständerat gemacht. In allen Punkten, mit Ausnahme der Erhöhung der AHV-Renten, des Mechanismus für die Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes und der Höhe der Mehrwertsteuer, hat die SGK-NR ihre Positionen aufgegeben. Dies betrifft insbesondere den Koordinationsmechanismus, die Hinterlassenenrenten, aber auch Bestimmungen, welche die Versicherungsaufsicht regeln.
Die SVP-Delegation hat dieses Vorgehen in der Kommissionssitzung unterstützt, aber nicht etwa, weil wir unsere Meinung geändert hätten. Wir finden eine Schuldenbremse immer noch das Richtige, um zu verhindern, dass die AHV ein ständiger Sanierungsfall bleibt. Wir finden auch, dass die heutige Regelung der Hinterlassenenrenten nicht mehr der Realität angepasst ist. Materiell sind wir nach wie vor der Meinung - und damit komme ich nun im Einzelnen zu den verbleibenden Minderheitsanträgen in Block 1 -, dass der Export von Waisenrenten an Pflegekinder untersagt sein sollte. Dies betrifft den Minderheitsantrag Hess Lorenz zu Artikel 25 Absatz 3 AHVG. Herr Hess hat diesen Minderheitsantrag ja zurückgezogen, und dieser wurde durch den Einzelantrag Hess Lorenz ersetzt. Das Gleiche sollte aus Sicht der SVP-Fraktion auch für den Export der IV-Kinderrenten für Pflegekinder gelten; ich verweise auf den Minderheitsantrag Hess Lorenz zu Artikel 35 Absatz 5 IVG. Ebenfalls sind wir nach wie vor dagegen, dass Versicherer die Überschusszuteilung getrennt, wie vom Bundesrat in Artikel 37 Absatz 3bis VAG vorgeschlagen, vornehmen müssen, und würden deshalb eigentlich gerne die Minderheit Humbel dazu unterstützen. Wir halten auch nichts von der neuen Regelung betreffend Missbräuchlichkeit von Risikoprämien gemäss Artikel 38 Absatz 2 VAG. Hier gibt es ja ebenfalls eine Minderheit Humbel.
Aber wir lehnen diese Minderheitsanträge allesamt ab, weil dies den Weg für eine Einigung zwischen den beiden Räten ebnen soll. Wir verzichten auf alles, was wir irgendwie noch vertreten können. Wir erwarten nun vom Ständerat, dass er unserem Rat ebenfalls entgegenkommt. Die SVP-Fraktion kann nicht zustimmen, dass die AHV in den Ruin getrieben wird. Genau das geschieht aber, wenn die AHV-Renten um 70 Franken erhöht werden. Die Berechnungen des BSV zeigen, dass die AHV mit dem Ständeratsmodell im Jahr 2035 bereits wieder 5,5 Milliarden Franken Minus macht. Im Jahr 2045 wären es bereits über 10 Milliarden Franken, und zwar pro Jahr. Die SVP-Fraktion wird eine solche Vorlage, welche kommenden Generationen einen Schuldenberg hinterlässt, in der Schlussabstimmung ablehnen. Da können Sie sicher sein.
Nun noch zum Minderheitsantrag Humbel betreffend die Mehrwertsteuer: Dies ist der einzige Punkt, bei dem die SVP-Fraktion nicht nur aus taktischen Gründen für die Mehrheit ist. Für die SVP-Fraktion ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte das Maximum, welchem wir zustimmen können. Die Einnahmen und Ausgaben der AHV werden auch zukünftig in einem Missverhältnis stehen, und deshalb wird die AHV sowieso bald wieder saniert werden müssen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt, wie dies der Ständerat vorschlägt, verschleiert diese Tatsache nur. Je mehr Mehrwertsteuerprozente man spricht, desto länger geht es einfach, bis man merkt, dass das Konstrukt morsch ist. Ich kann Ihnen heute schon sagen, dass die SVP-Fraktion im Hinblick auf den Antrag der Einigungskonferenz, den wir am nächsten Donnerstag behandeln werden, keiner Erhöhung der Mehrwertsteuer über 0,6 Prozentpunkten zustimmen wird, nicht 0,9 Prozentpunkten, nicht 0,8 Prozentpunkten und auch nicht 0,7 Prozentpunkten. Diese rote Linie werden wir nicht überschreiten; das sage ich Ihnen jetzt schon. Zu einem solchen faulen Kompromiss, den uns die Mehrheit des Ständerates voraussichtlich unterbreiten wird, werden wir nicht Hand bieten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen. Lehnen Sie auch den Einzelantrag Hess Lorenz ab.