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Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-03-13

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-03-13

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, bei dieser zweiten zentralen Differenz dem Ausgleichskonzept des Ständerates zu folgen. Das ständerätliche Modell ist durchdacht und solide, während sich die Kommissionsmehrheit in einem Schleuderkurs in die Sackgasse manövriert hat und inzwischen genau da angelangt ist, wo sie zu Beginn der Debatte keinesfalls hinwollte, nämlich beim bundesrätlichen Entwurf.

Der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband sowie sämtliche bürgerlichen Parteien haben das bundesrätliche Modell mit dem Leistungsausbau in der beruflichen Vorsorge wegen zu hoher Kosten entschieden abgelehnt. Die Zahlen bestätigen diese Befürchtungen. Das Nationalratsmodell wird die [PAGE 366] Tieflohnbranchen massiv mehr belasten. Für gewisse Branchen, beispielsweise den Gebäudebereich, kann es bis zu 90 Prozent höhere Abgaben verursachen. Die Landwirtschaft hat es genau berechnet. Da sind es 67 Prozent höhere Lohnnebenkosten - also mehr als doppelt so hohe wie beim ständerätlichen Modell. Je tiefer die Löhne und höher das Alter, desto dramatischer sind die Mehrkosten.

Wer von Ihnen - meine Frage geht jetzt an die SVP-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion - steht in einem Abstimmungskampf hin und erklärt einer 49-jährigen Person mit einem Einkommen von 55 000 Franken, dass sie bis zum Referenzalter von 65 Jahren mehr als 34 000 Franken mehr einzahlen muss, um dann in der Pension jährlich 830 Franken mehr aus der beruflichen Vorsorge zu bekommen? Ist eine Person schon 54 Jahre alt, muss sie bis zur Pensionierung gegen 20 000 Franken mehr einzahlen, um das heutige Rentenniveau halten zu können.

Eine solche Lösung wird von den KMU sicher nicht mitgetragen; das wissen Sie ganz genau. Der Gewerbeverband scheint jedenfalls auch nicht hinter dem Nationalratsmodell zu stehen und plädiert für ein Scheitern der Vorlage und damit für die teuerste Variante überhaupt. Das ist schlicht verantwortungslos. Ich erinnere daran, dass heute in der zweiten Säule schon gut 4 Milliarden Franken umverteilt werden - zulasten der erwerbstätigen Generation.

Noch eine Bemerkung zum Volksentscheid zur "AHV plus"-Initiative: Der Entscheid wird von der Kommissionsmehrheit als klares Verdikt gegen einen Ausbau der AHV interpretiert. Da möchte ich vor allem meine Westschweizer und Tessiner Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass die "AHV plus"-Initiative von vier Westschweizer Kantonen und vom Tessin angenommen worden ist. Persönlich habe ich gegen die "AHV plus"-Initiative gekämpft, aber immer betont, dass ein moderater Ausbau der AHV im Rahmen des Gesamtpaketes vertretbar ist. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben gerade im Vertrauen auf diese 70 Franken Nein gesagt zur "AHV plus"-Initiative.

Für all jene, welche keine zweite Säule haben, bedeuten die 70 Franken einen AHV-Ausbau. Für alle anderen sind sie eine Teilkompensation für tiefere Renten in der zweiten Säule.

Ich kann aus Zeitgründen nicht auf alle Vorteile dieser Variante eingehen, halte aber zusammenfassend fest:

1. Das ständerätliche Modell ist für Tieflohnbranchen deutlich günstiger, während das nationalrätliche Modell diese massiv mehr belastet und damit auch zu Stellenabbau führen wird.

2. Rund die Hälfte der Frauen hat keine zweite Säule. Auch diese Frauen profitieren von dieser Lösung, wie auch all jene, bei denen in der zweiten Säule der Umwandlungssatz bei umhüllenden Pensionskassen schon massiv gesenkt worden ist.

3. Das Argument der Giesskanne ist einfach falsch, zum einen, weil die AHV gewollt eine gerechte und soziale Giesskanne ist, und zum andern, weil Gutsituierte auch mit 0,3 Lohnprozenten mehr belastet werden und damit eben auch die 70 Franken erhalten, wie es der Logik der AHV entspricht.

Das ständerätliche Kompensationsmodell ist die effizienteste, sozialverträglichste und referendumsfähigste Lösung. Ich bitte Sie daher, der Kommissionsminderheit und dem Ständerat zu folgen.