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Schenker Silvia · Nationalrat · 2017-03-13

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-13

Wortprotokoll

Wir stehen nun bald am Ende eines langen parlamentarischen Prozesses, der Beratung der Rentenreform 2020, und wir stehen an einem wichtigen Punkt. Immer noch stehen sich zwei sehr unterschiedliche Konzepte gegenüber. Sie haben nun das letzte Mal die Möglichkeit zu entscheiden, welchen Weg Sie gehen wollen. Morgen ist dann die Einigungskonferenz am Zug, und das Resultat der Einigungskonferenz können Sie nur noch annehmen oder ablehnen.

Es scheint mir an der Zeit zu sein, hier noch einmal darzulegen, warum es für die SP-Fraktion nur einen Weg gibt und nur einen Weg geben wird. Zu einem sehr frühen Zeitpunkt mussten wir zwei für uns sehr wichtige Anliegen aufgeben: Das Rentenalter der Frauen wird - gegen unseren Willen, das möchte ich ausdrücklich betonen - auf 65 Jahre angehoben. Der Umwandlungssatz wird - ebenfalls gegen unseren Willen - von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt. Damit sind zwei Sachverhalte klar: Die Frauen bezahlen pro Jahr 1,2 Milliarden Franken an diese Reform, und die Renten im BVG-Obligatorium sinken um 12 Prozent.

Wenn wir hier nun um eine Lösung für die Frage der Kompensation dieser Rentensenkungen ringen, dann ist für die SP absolut zentral, dass die Frauen in erster Linie und hauptsächlich von dieser Lösung profitieren sollen. Die Frauen sind es, die das grösste Opfer bringen; die Frauen sind es nach wie vor, die nicht nur unter der Lohnungleichheit leiden, sondern auch unter einer Ungleichheit der Renten. Zudem - ebenfalls sehr wichtig -: Es sind die Frauen, die auch den grössten Teil der unentgeltlichen Care-Arbeit, der Betreuungsarbeit, leisten.

Mit dem AHV-Zuschlag von 840 Franken für die Einzelrente und maximal 2712 Franken für Ehepaare, wie sie im Modell des Ständerates enthalten sind, können die Rentenverluste insbesondere der Frauen kompensiert werden. Es ist immer noch so und wird wohl noch länger so bleiben, dass die AHV für die Renteneinkommen der Frauen von grosser Bedeutung ist. Kommt hinzu, dass nur die AHV über die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften die Möglichkeit gibt, die Betreuungsarbeit von Frauen rentenwirksam werden zu lassen.

Rund 40 Prozent aller Frauen leben im Alter ausschliesslich von der AHV. Für rund zwei Drittel aller Rentnerinnen und Rentner ist die AHV die wichtigste Einkommensquelle. Das Modell des Ständerates ist somit nicht nur für Frauen attraktiv, sondern auch für Männer. Wenn davon gesprochen wird, dass die Rentenverluste durch die Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert werden sollen, dann ist zu sagen: Dies geschieht in beiden vorliegenden Modellen durch höhere Beiträge. Beim Modell des Ständerates sind jedoch die Beiträge, die zusätzlich zu leisten sind, tiefer. Das heisst mit anderen Worten: Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist im Modell des Ständerates deutlich besser als im Modell der Mehrheit des Nationalrates.

Wenn die Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheitsvariante hier davon sprechen, dass die Frauenlöhne in Zukunft besser versichert werden sollen, dann unterschlagen sie einen [PAGE 370] wichtigen Faktor - er war soeben ein Thema -, nämlich die Eintrittsschwelle des BVG. Diese ist und bleibt nach wie vor bei 21 050 Franken. Das heisst, die Löhne von Frauen sind nur dann im BVG versichert, wenn sie bei einem Arbeitgeber die sogenannte Eintrittsschwelle überwinden.

Ich halte zum Schluss noch einmal in aller Deutlichkeit fest: Eine Rentenreform 2020, die von der SP mitgetragen wird, gibt es nur mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken pro Monat. Herr de Courten, ich kann Ihnen versichern: Wenn die Variante des Ständerates durchkommt, dann werde ich und wird die ganze SP-Fraktion diese auch gegen innen verteidigen.

Das Mehrheitsmodell mit einer Kompensation ausschliesslich im BVG lehnen wir nicht nur hier ab. Das werden wir auch an der Urne mit Vehemenz bekämpfen. Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reform wollen, die wir mittragen, oder eben nicht.