Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-03-14
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-14
Wortprotokoll
Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Wenn ich nicht feststellen müsste "nobody is perfect", würde ich jetzt schweigen und mich mit einem Hinweis auf den schriftlichen Bericht begnügen. Er datiert vom 24. Januar 2002; weil aber innerhalb der Parlamentsdienste eine Panne passiert ist, haben Sie ihn erst heute Morgen erhalten. Es tut mir Leid, ich entschuldige mich dafür. Wir werden dafür sorgen, dass das nicht mehr geschieht. Weil Sie also diesen Bericht erst heute Morgen erhalten haben, werde ich dazu noch zwei, drei Worte sagen.
Als Unterlagen haben Sie rechtzeitig die Texte der beiden Motionen und die Stellungnahmen des Bundesrates erhalten. Wie Sie dem heute verteilten Bericht entnehmen können, schliesst sich Ihre Kommission den Anträgen des Bundesrates an bzw. übernimmt sie. Worum geht es? Die GPK-NR - Sie haben den entsprechenden Bericht zugestellt erhalten - hat eine Beurteilung des Binnenmarktgesetzes (BGBM) vorgenommen und die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den freien Dienstleistungs- und Personenverkehr in der Schweiz abgeklärt, gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle. Dabei hat man festgestellt, dass die Wirksamkeit des BGBM auf einem relativ tiefen Niveau ist und dass es Unzulänglichkeiten bei der Verwirklichung des Binnenmarktes gibt. Ich möchte es kurz machen: Ihre Kommission teilt die Auffassung, dass man die Auswirkungen der Umsetzung des BGBM auf den Binnenmarkt gründlicher anschauen muss.
Die GPK-NR hat als Remedur diese beiden Motionen eingereicht, die der Nationalrat überwiesen hat - die eine mit relativ klarem Mehr, die andere eher knapp. Sie glaubt, dass man mit gewissen verfahrensrechtlichen Bestimmungen diesem Missstand in der Umsetzung des BGBM abhelfen könnte. Ich sage es nochmals: Ihre Kommission ist nicht der Auffassung, dass nichts geschehen müsse. Mit den in diesen beiden Motionen vorgeschlagenen Massnahmen kann das Problem aber nicht gelöst werden. Wenn Sie Sturmschäden im Wald haben, gehen Sie auch nicht mit einer Truppe hin und rüsten diese mit "Laubsägeliwerkzeug" aus. Das Problem muss gründlicher angegangen werden. Das ist die Haltung Ihrer Kommission.
Bei der Motion 00.3407 geht es darum, dass der Wettbewerbskommission (Weko) ein Beschwerderecht gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide eingeräumt werden soll. Das Rechtsmittel ist jenes der staatsrechtlichen Beschwerde. Für die Juristen unter Ihnen muss ich nicht darlegen, was man mit einer staatsrechtlichen Beschwerde kann und vor allem was man damit nicht kann.
Deshalb möchten wir Ihnen beantragen, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln und dieses Problem der Legitimation zur Beschwerde gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide im Rahmen einer anderen Problematik zu prüfen, nämlich bei der Totalrevision der Bundesrechtspflege. Damit können wir, wenn wir zur Auffassung gelangen sollten, wir müssten eine Bundesbehörde zum Weiterzug von Beschwerden legitimieren, der Weko eine Waffe in die Hand geben. Das wäre dann aber nicht eine stumpfe Waffe, wie das die staatsrechtliche Beschwerde häufig ist.
Ich bitte Sie also, diesem Antrag der Kommission zuzustimmen, den Vorstoss als Postulat zu überweisen und das Problem in einem grösseren Zusammenhang zu studieren und auch zu lösen.
Die zweite Motion (00.3408) möchte das Bundesgericht verpflichten, die Weko in solchen Prozessen anzuhören. Nach dem heute geltenden Binnenmarktgesetz ist es so, dass das Bundesgericht die Weko anhören kann, und das geschieht auch häufig. Wir möchten Ihnen beantragen, diese Motion nicht zu überweisen, weil wir dem Bundesgericht nicht auf diese Weise ins Handwerk pfuschen wollen. Es scheint uns eine politisch heikle Angelegenheit zu sein, dem Bundesgericht vorzuschreiben, wen es in einem konkreten Fall als aussenstehende Institution anzuhören habe und wen nicht. Dazu haben wir uns nicht durchringen können, gerade im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes. Das Problem, das dieser Motion zugrunde liegt, muss ebenfalls auf einer anderen Ebene gelöst werden als mit einer derartigen Anweisung ans Bundesgericht. Was das Bundesgericht dann mit dem Ergebnis dieser Anhörung machen würde, wäre ohnehin seine Sache.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die ich jetzt kurz erläutert habe, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen. Wenn Sie so entscheiden, liegen Sie damit vollständig auf der Linie des Bundesrates. Die Probleme, soweit sie wirklich bestehen, könnten dann auf einer anderen Ebene angegangen werden als mit zwei verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die nicht das bringen, was man sich letztlich wünscht.