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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2017-03-14

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-14

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zur ersten Differenz auf Seite 3 der Fahne. Ich bitte Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen.

Worum geht es? Es geht darum, dass ein altes durch ein neues Programm abgelöst würde. Entgegen dem, was mein Vorredner eben gesagt hat, wurde das alte Programm als ein Programm mit einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis beurteilt. Es ist nicht so, wie mein Vorredner gesagt hat, dass sich diese Ausgaben lohnen würden, sondern im Gegenteil: Das alte Programm hatte ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Dieses alte Programm würde 11,4 Millionen Franken kosten. In der Zwischenzeit haben Sie aber bereits einen neuen Verpflichtungskredit über 54 Millionen Franken gesprochen, und von diesem Kredit kämen im nächsten Jahr mit dem Budget 15 Millionen Franken in den Rat.

Die Kantone wollen jetzt einerseits diese neuen, diese zusätzlichen 15 Millionen Franken für das neue Programm und gleichzeitig auch noch diese alten 11,4 Millionen Franken. Wenn Sie hier also der Minderheit folgen würden, hätten die Kantone einfach 11,4 Millionen Franken zu viel, und das geht nicht. Wir können nicht einerseits ein neues Programm aufgleisen, den Kantonen damit 15 Millionen Franken geben und gleichzeitig, im gleichen Jahr, auch noch den Betrag des alten Programms sprechen, zusätzlich 11,4 Millionen Franken. Es geht hier also um eine Grundsatzfrage: Die Kantone sollen nicht doppelt entschädigt werden für etwas, das sie nur einfach leisten.

Bei der zweiten Differenz auf Seite 5 der Fahne geht es um die Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Hier ist die Anpassung an die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes gekoppelt. Mit anderen Worten: Dort werden die Kantone über 100 Millionen Franken mehr erhalten, wenn das Ergänzungsleistungsgesetz angepasst wird. Das ist dann ein Geschäft der SGK. Die Kompensation der Kantone wird hier um etwa 75 Millionen Franken gesenkt.

Sie sehen, am Schluss - "bottom line" - profitieren die Kantone. Sie werden mehr als heute erhalten. Entsprechend wäre es nur konsequent, wenn wir heute bereits beschliessen würden, dass, wenn das Ergänzungsleistungsgesetz in Kraft tritt, dann auch der Beitrag an die Kantone gesenkt wird, weil sie eben mit dem neuen Ergänzungsleistungsgesetz auch entsprechend mehr Geld vom Bund erhalten werden.

Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen, übrigens bei beiden Differenzen gemäss dem Entwurf des Bundesrates.