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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-03-14

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik wirft im Rat jeweils keine hohen Wellen; trotzdem verdient er unsere volle Aufmerksamkeit. Ich gestatte mir, trotz gelichteten Reihen, auch als Nichtkommissionsmitglied einige Bemerkungen.

Der Bericht ist ausgesprochen vielseitig. Es ist zu hoffen, dass die mit ansprechenden Bildern versehene Publikation auch von einer weiteren interessierten Öffentlichkeit gelesen wird. Die darin enthaltenen Informationen sind aufschlussreich, gerade was die Vernetzung unseres Landes mit der übrigen Welt angeht. Der Bericht hat aber auch innenpolitische Bedeutung, denn er stellt einmal mehr klar, wie vielfältig und ständig wachsend auch das internationale Netz der Zusammenarbeit ist, in dem die für uns besonders wichtige europäische Wirtschaft organisiert ist und in dem die einzelnen Länder sich wirtschaftlich entfalten und wachsen können. Er zeigt insbesondere die Zusammenhänge auf zwischen Grössen wie Wirtschaftslage, Wachstum und Beschäftigung einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz andererseits. Ebenso weist er auf unser Bemühen hin, auf der eigenen, relativ schmalen institutionellen Basis den Anschluss an die grösser werdenden Wirtschaftsräume nicht zu verpassen.

Auch im letzten Jahr sind unserer Wirtschaftsdiplomatie einige Erfolge gelungen, welche für die Weiterentwicklung unserer aussenwirtschaftlichen Beziehungen eine Rolle spielen. So ist unter anderem davon auszugehen, dass die Ministerkonferenz in Toledo den Empfehlungen einer Expertengruppe nachkommt, es sei eine kleine Freihandelszone EU/Efta/Marokko/Tunesien zu schaffen. Damit rückt ein namentlich - aber nicht nur - für die Textil- und Bekleidungsindustrie ausserordentlich wichtiges Zwischenziel in greifbare Nähe. Es ist weiterhin alles zu unternehmen, damit es zu einem raschen Ergebnis kommt. Gerade am Beispiel dieses Freihandelsabkommens bestätigt sich aber auch, dass heutzutage Lösungen zugunsten der Schweiz nur noch zustande kommen, wenn die Interessenlage unserer Handelspartner kongruent mit der unsrigen ist.

Ist dem nicht so, dann präsentiert sich ein ganz anderes Bild, und das zeigt sich im Fall des Freihandelsabkommens mit Jordanien. Dieser Vertrag kommt seit dem 1. Januar 2002 provisorisch zur Anwendung. Gemäss dem Vertrag gewährt die Efta für alle Ursprungserzeugnisse Jordaniens sofort völlige Zollfreiheit, während Jordanien den Abbau seiner Zölle nach einem komplizierten Schema bis auf zwölf Jahre hinaus erstrecken kann. Ausgenommen vom jordanischen Zollabbauplan sind jedoch unter anderem textile Bodenbeläge und Bekleidungsware. Für diese Produkte gibt es keinen jordanischen Zollabbauplan.

Nachdem selbst die EU in ihrem Euromed-Abkommen mit Jordanien keine besseren Ergebnisse erreichen konnte, ist es an sich nicht verwunderlich, dass das Abkommen zwischen der Efta und Jordanien auch nicht besser ist. Herr Bundesrat, als eine einmalige Erscheinung mag eine solche Lösung noch durchgehen. Sie darf aber unter keinen Umständen in anderen Freihandelsabkommen Eingang finden und darf auch nicht zur Regel werden.

In diesem Sinne beantrage ich, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.