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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-03-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Es trifft zu, es ist nicht die wichtigste Bestimmung dieses Gesetzes. Es ist etwas, was am Rande steht. Trotzdem: Der Ständerat steht ja für seriöse Gesetzgebung, die den Ansprüchen genügt, und diese Bestimmung ist rechtlich gesehen eine Nullbestimmung. Sie genügt den Minimalanforderungen an eine seriöse Gesetzgebung nicht. Ich möchte Sie erinnern: Wir hatten in diesem Rat letzte Woche bei einem Vorstoss eine analoge Frage zu behandeln. Es ging da um eine Motion des Nationalrates 16.3628, die der SRG - Sie erinnern sich an die Debatte über die No-Billag-Initiative - Online-Werbung auch in Zukunft verbieten wollte. Eine irgendwie vorweggenommene Gesetzgebung für die Zukunft, das war das Ziel einer nationalrätlichen Motion, die hier verworfen worden ist, weil da auch in Zukunft entschieden werden muss.

Bei der vorliegenden Bestimmung muss man sagen, dass sie auf dem genau gleichen Niveau ist: Es soll heute in einem Gesetz gesagt werden, was irgendwann, nämlich 2019 oder wann auch immer, geschehen wird. Es ist auch Kollege Eder bewusst, dass heute niemand sagen kann, was der dannzumalige Gesetzgeber machen wird. Wir wissen es nicht, es ist offen. Eine solche Bestimmung hat keinen juristischen Wert, null juristischen Wert. Wenn jetzt Herr Eder sagt, nütze es nichts, dann schade es auch nichts, muss man sagen: Doch, Gesetzgebung wird betrieben, damit Gesetze auch eine normative, eine zumindest minimale rechtliche Wirkung erzielen.

Diese Bestimmung ist etwas, was ins Leere zielt. Der künftige Gesetzgeber ist vollkommen frei, wie er dannzumal entscheiden wird.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, hier der Mehrheit zuzustimmen und den Zusatz der Minderheit Eder abzulehnen.

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