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Müller Thomas · Nationalrat · 2017-03-14

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-14

Wortprotokoll

In der Gründerzeit von Radio und Fernsehen mag es richtig gewesen sein, die Kräfte auf die im Jahre 1931 entstandene Schweizerische Rundspruchgesellschaft (SRG) zu bündeln. Daraus ist im Laufe der Jahrzehnte das mit Abstand grösste Medienunternehmen der Schweiz entstanden. Wir haben heute mit der SRG faktisch einen nationalen Informationsversorger, faktisch einen nationalen Staatssender, auch wenn die SRG de jure als Verein mit Tochtergesellschaften organisiert ist. Die heutige Organisation und die heutige Art der Konzessionsvergabe haben zur Folge, dass nur wenige in diesem Lande bestimmen, was die SRG machen darf und macht. Auf den Punkt gebracht: Der Staatssender ist fest in der Hand des Bundesrates und der Vereinsorgane. Das ist aus mehreren Gründen unbefriedigend:

1. Die Konzessionserteilung an die SRG lässt sich, Herr Candinas, nicht einfach mit anderen Konzessionserteilungen, insbesondere im Infrastrukturbereich, vergleichen. SBB, Post [PAGE 390] und Swisscom erfüllen unbestritten wichtige Aufgaben im Land, aber deren Auswirkungen haben keine oder höchstens eine begrenzte demokratiepolitische Dimension.

2. Die SRG als grösstes Medienunternehmen wird aktuell durch 1,2 Milliarden Franken von privaten Haushalten und Unternehmen finanziert. Über die Mittelverwendung bestimmen die Vereinsorgane praktisch alleine. Es fehlt sogar die Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle.

3. Die mit öffentlichen Mitteln finanzierte SRG hat einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber allen anderen Medienunternehmen und Verlagshäusern. Diese Ungleichheit bestimmt massgeblich die künftige Entwicklung der Medienlandschaft im Land und damit die Entwicklung der Medienvielfalt in der Schweiz. Die SRG betreibt mit öffentlichem Geld immer mehr Kanäle; die privaten Medienunternehmen kämpfen um ihren Weiterbestand.

4. Auch die Schweiz ist definitiv im multimedialen Zeitalter angekommen. Die Chancen der Umsetzung sind jedoch begrenzt, weil wir mit der SRG einen wirtschaftlich übermächtigen Player auf dem Markt haben. Sie ist marktbeherrschend und beeinträchtigt die Marktchancen der übrigen Anbieter aus rein wirtschaftlichen Gründen. Dieser Umstand hat ganz direkten Einfluss auf die Medienvielfalt im Land.

Die Konzessionserteilung an die SRG und damit die Formulierung des Informationsauftrages und der zugewiesenen Geschäftsfelder ist über die SRG hinaus zentral für die gesamte schweizerische Medienlandschaft. Diese staats- und demokratiepolitische Dimension der SRG-Konzession muss die Frage zulassen, wer für die Erteilung zuständig sein soll. Soll es wie bisher der Bundesrat oder neu das Parlament sein?

Die Konzessionserteilung ist kein Routinegeschäft wie andere Konzessionserteilungen. Mit jeder Konzessionserteilung an die SRG wird über die SRG hinaus ein Stück weit nationale Medienpolitik gemacht und damit die Medienvielfalt in unserem Land vorausbestimmt. Aufgrund dieser Bedeutung der Konzessionserteilung an die SRG ist es richtig, dass jeder Konzessionserteilung eine Debatte zur Standortbestimmung und über die Zielsetzungen der nationalen Medienpolitik vorausgeht. Nach meinem Staatsverständnis und aus Gründen der Transparenz sind derart wichtige demokratiepolitische Debatten im Parlament zu führen. Demzufolge soll auch das Parlament für die Konzessionserteilung zuständig sein.

Ich habe Kenntnis von der Motion der KVF, die in die gleiche Richtung geht, aber ein duales System festlegen will. Sollte diese Motion im Nationalrat eine Mehrheit finden, kann ich mir vorstellen, dass ich meine parlamentarische Initiative zugunsten der Motion zurückziehe.