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Graber Konrad · Ständerat · 2017-03-14

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Unsere Schwesterkommission hat am 14. Oktober 2016 eine Motion eingereicht, damit der Bundesrat in seinen Reformbemühungen im Bereich der Franchisen folgende Punkte in den Fokus nimmt:

1. Beibehaltung oder Ausbau der heutigen Wahlmöglichkeiten für versicherte Personen.

2. Mehr unternehmerische Freiheit für Anbieter der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, damit unterschiedliche Versicherungsmodelle entwickelt und getestet werden können.

3. Regelmässige Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung.

Der Nationalrat hat diese Motion am 8. Dezember 2016 mit 130 zu 55 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ihre Kommission hat sich mit dem Inhalt der Motion intensiv auseinandergesetzt und Folgendes festgestellt. Zuerst zu Ziffer 3 der Motion: Diese ist inhaltlich deckungsgleich mit dem Hauptanliegen der Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der OKP anpassen". Diese hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat in der Wintersession 2016 angenommen, und zwar mit 129 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Somit ist nach Ansicht der Kommission eine zweite Auftragserteilung an den Bundesrat - in der gleichen Sache, mit dem gleichen Wortlaut - nicht erforderlich.

Bei Ziffer 1 der Motion hat sich Ihre Kommission gefragt, inwiefern ein Ausbau der heutigen Wahlmöglichkeiten für versicherte Personen effektiv erforderlich ist. Bereits heute bestehen nach Auskunft der Verwaltung 200 000 verschiedene Prämien, sodass sich ein gesetzgeberischer Ausbau nicht aufdrängt. Der Markt spielt. Auch ein Beibehalten der heutigen Wahlmöglichkeiten erfordert kein gesetzgeberisches Handeln.

Schliesslich zu Ziffer 2: "Mehr unternehmerische Freiheit für Anbieter der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, damit unterschiedliche Versicherungsmodelle entwickelt und getestet werden können." Hier befürchtet die Kommission, dass dies zu unterschiedlichen Franchisen führen könnte, die von den heutigen Standardfranchisen abweichen. Dies würde die Transparenz für die Versicherten verringern und möglicherweise auch die Wechselmöglichkeiten einschränken. Dies wiederum stünde in Widerspruch zur parlamentarischen Initiative 15.468, "Stärkung der Selbstverantwortung im KVG", aufgrund derer ein Vorentwurf ausgearbeitet wird, der für Wahlfranchisen eine obligatorische Vertragsdauer von drei Jahren vorsieht.

Ihre Kommission kam somit zum Schluss, dass die Hauptforderung der vorliegenden Motion bereits mit der Motion Bischofberger in Auftrag gegeben worden ist und dass die anderen zwei Ziffern entweder zu unverbindlich formuliert sind oder unter Umständen in Widerspruch zu bereits erteilten politischen Aufträgen stehen. Deshalb hat Ihre Kommission davon abgesehen, den Motionstext zu ändern oder einzelne Ziffern der Motion als erheblich zu erklären. Die Folge war der Antrag auf Ablehnung der Motion, wobei die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen so beschlossen hat. [GZ]

Ich ersuche Sie, sich hier der Kommission anzuschliessen.

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